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Verbesserung der Richtlinie „Meistergründungsprämie“

Thüringer Handwerkskammern erzielen erneuten Durchbruch

Die Richtlinie zur Meistergründungsprämie wurde erfolgreich angepasst und bis zum 31.12.2026 verlängert. Die Änderungen ermöglichen eine erleichterte Beantragung der Prämie und unterstreichen die fortwährende Unterstützung für aufstrebende Handwerksbetriebe.

Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt, zeigt sich erfreut über die Umsetzung der Forderungen: „Wir freuen uns, dass die Forderungen der drei Thüringer Handwerkskammern zur Verbesserung der Antragsvoraussetzungen umgesetzt wurden. Dadurch wird die Förderung für mehr Meister geöffnet.“ Die neuen Richtlinien stellen einen bedeutenden Schritt dar, um die Förderung für angehende Handwerksmeisterinnen und -meister zu optimieren und einen weiteren Anreiz für den Schritt in die Selbstständigkeit zu schaffen.

Die wesentlichen Neuerungen der Richtlinie sind ab sofort in Kraft:

Durch den Wegfall der Drei-Jahres-Frist für den Meisterabschluss können nun auch die Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach dem 10.08.2021 gegründet haben und deren Meisterausbildung länger als drei Jahre zurückliegt, nachträglich einen Antrag auf Meistergründungsprämie in Höhe von 5.000 Euro stellen.

Die Voraussetzungen für die Grundförderung im Überblick:

  • Erstmalige Gründung/Übernahme oder tätige Beteiligung (mind. 25,1% Gesellschafteranteile und Geschäftsführertätigkeit) im Handwerk
  • Betriebssitz in Thüringen
  • Meisterabschluss oder gleichwertige Prüfung – neu: unabhängig davon, wann die Ausbildung abgeschlossen wurde
  • Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung mit dem Ziel bzw. der Auflage, die Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss noch nachzuholen (innerhalb der von der Handwerkskammer gesetzten Frist, regulär drei Jahre, in begründeten Fällen bis zu fünf Jahre)
  • Gründung im Vollerwerb
  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung der Handwerkskammer Erfurt

Zusätzlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, eine Aufbauförderung in Höhe von 2.500 Euro für die Schaffung eines Vollzeitarbeits- oder Ausbildungsplatzes zu stellen, sofern die Voraussetzungen für die Grundförderung erfüllt sind. Wichtig: Der Antrag auf Aufbauförderung ist vor der Personaleinstellung einzureichen.

„Bedauerlicherweise nicht umgesetzt wurde unsere Forderung, dass eine vorherige Gründung in einem zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerk unschädlich für die Förderung sein sollte“, betont Lobenstein und hofft auf eine baldige Anpassung.

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Erfurt unterstützt Interessierte bei Fragen zu den Voraussetzungen sowie der Antragstellung.

Kontakt:

Betriebsberatung der Handwerkskammer Erfurt
Tel: 0361 / 67 07 – 4101
E-Mail: betriebsberatung@hwk-erfurt.de

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Interessierte außerdem bei der Thüringer Aufbaubank: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Meistergruendungspraemie.