
Messeberatung und -unterstützung
Messen sind das zweitälteste „Marketinginstrument“ der Welt. Nur die Empfehlungen von Mund-zu-Mund sind älter. Beide wirken zuverlässig – heute und morgen.
Wir beraten und begleiten Thüringer Handwerksbetriebe auf dem Weg zu einem erfolgreichen Messeauftritt – von der Auswahl der richtigen Messe(n), Möglichkeiten der Förderung, bis zur Vor- und Nachbereitung. Ob auf einer Endverbraucher- oder Fachmesse: Ein gelungener Auftritt zahlt sich aus.
Endverbraucher Messen – Vorteile
Fachmessen – Vorteile
Ihr Unternehmen. Ihre Bühne. Unser gemeinsamer Stand.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Teilnahme an Gemeinschaftsständen der LEG Thüringen: alle Messebeteiligungen finden Sie hier.
Messeförderung durch das Land Thüringen
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Teilnahmen an Messen und Ausstellungen durch den Leistungserbringer Thüringer Aufbaubank. Die Teilnahme wird prozentuell gefördert und beinhaltet eine maximale Zuschusshöhe von 10.000 Euro. Die Ausgaben müssen mind. 1.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Förderanträge werden über das EFRE-Portal der Förderperiode 2021-2027 gestellt. Dieses erreichen Sie über den folgenden Link: "Jetzt online beantragen".
KMU des verarbeitenden Gewerbes
- Einzelstände auf Messen in Deutschland mit der AUMA-Kategorie "international" oder "international wandernd"
- Einzelstände auf internationalen Messen in Deutschland
- Einzelstände auf Messen im Ausland
- Gemeinschaftsstand auf Messen im Messeprogramm des TMWLLR
Handwerksunternehmen oder -organisationen
- Einzelstände auf Fachmessen im In- und Ausland
- Einzelstände auf Enverbrauchermessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher)
- Hinweis Kunsthandwerk: keine internationale Beteiligung notwendig und Verkauf gestattet
- Ausgaben müssen insgesamt mind. 1.000 Euro betragen, dann wird gefördert:
- Standmiete einschließlich Nebenkosten (z.B. Strom, Wasser, Müll- und Werbepauschalen), bis max. 50%
- Messe-/Standbau, -gestaltung und -ausstattung, bis max. 50%
- Miete für Messemöbel einschließlich Honorare für die Planung, bis max. 50%
- Ausgaben für Personal, Übernachtung, u.a. werden unterstützt durch einen 10%igen Zuschlag der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximale Zuschusshöhe pro Aussteller und Messe 10.000 Euro
- max. 50% der Ausgaben
- 10%iger Zuschuss berechnet von den zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal, Übernachtung, u.a.
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- spätestens 8 Wochen vor Messebeginn
- Das Messeprogramm des TMWLLR finden Sie im Download Bereich der Thüringer Aufbaubank unter folgenden Link:
Dokumente Download - Thüringer Aufbaubank
- max. 4 Messeteilnahmen können jährlich gefördert werden
Messeförderung durch den Bund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt junge innovative Unternehmen bei der Teilnahme an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie über den folgenden Link: Messeprogramm Young Innovators.
- Vorstellung neu entwickelter oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Einführung in den Markt
- Kleinunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland gemäß EU-Definition:
jünger als 10 Jahre und
weniger als 50 Mitarbeiter und
weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme - Messebeteiligung an Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- pro Aussteller und Messe maximal 7.500 Euro
- 60% der Kosten bei die ersten zwei Messebeteiligungen
- 50% der Kosten ab der dritten Messebeteiligung
- max. 3 Förderungen für dieselbe Messe
- Kosten für Standmiete und Standbau
- spätestens 8 Wochen vor Messebeginn
- Eine Liste der förderfähigen Veranstaltungen finden Sie unter Informationen zum Thema unter folgenden Link:
BAFA - Messeprogramm Young Innovators
- max. 3 Teilnahmen eines Betriebs an der gleichen Messe
Beratung und Unterstützung für Ihre erfolgreiche Messeteilnahme
Gemeinsam besprechen wir:
- optimale Messeauswahl
- neue Messezielen
- verkraftbare Messekosten
- beste Förderangebote
- sofort wirkende Unterstützungsleistungen (z.B. Anmeldung, Planung Personal)
- individuelle Standgestaltung und Produktpräsentation
Gern kann die Beratung in Ihrem Betrieb stattfinden. Zeigen Sie, was Sie haben. Vor allem, zögern Sie nicht - rufen Sie an.
Dieses Projekt wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.