Steuerbonus steht nicht zur Disposition

Zu Pressemeldungen sowie den Äußerungen von SPD-Haushaltspolitiker und Vize-Fraktionschef Carsten Schneider, das Instrument des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen werde infrage gestellt, erklärt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein : "Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen steht nicht zur Disposition. Er ist eine Erfolgsgeschichte. Und Wortmeldungen zu diesem Thema sind voreilig und unreflektiert.“
Das Handwerk sei auch dank des Steuerbonus besser als erwartet durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen und habe seitdem maßgeblich zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaftsleistung beigetragen, so Lobenstein. Außerdem zeigten aktuelle Verlautbarungen des Bundesministeriums der Finanzen und von Prof. Friedrich Schneider von der Johannes-Kepler-Universität Linz, dass die illegale Beauftragung von Handwerkerleistungen in Privathaushalten seit Jahren zurückgingen. Kritikpunkte seien vom Bundesministerium der Finanzen im Januar 2014 mit einem neuen Anwendungsschreiben bereits aufgegriffen worden, beispielsweise dass die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten von Schornsteinfegern nur noch eingeschränkt abzugsfähig und die Leistungen eines Gutachters nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt sind.

Die Debatte sollte nach Auffassung Lobensteins versachlicht werden. Fakt sei, dass die privaten Haushalte zunehmend das Instrument des Steuerbonus nutzen. Die Beauftragung von legal ausgeführter Handwerksleistung bringe dem Fiskus in jedem Fall Steuereinnahmen auf Arbeitsleistung und Material sowie Unternehmenssteuern, Körperschaftsteuer, Einkommens- und Lohnteuer, Gewerbesteuer sowie die zusätzlichen Einnahmen aus den steigenden Beiträge zu den  Sozialversicherungen.
Der Präsident weiter: „Richtig ist eher, dass das Potential des Instruments des Steuerbonus für Handwerkerleistungen noch nicht ausgeschöpft ist. Eine Ausweitung auf den Satz für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, die bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro, also einen maximalen Steuerbonus von 4.000 Euro, erlauben, ist wünschenswert. Dann könnte dieses Instrument von privaten Haushalten auch für die bisher steuerlich nicht begünstigte energetische Gebäudesanierung genutzt werden."