Betriebe sollten Umstellung dennoch zügig umsetzenSEPA - Umstellungsfrist bis 1. August 2014 verlängert

Die Europäische Kommission hat am 9. Januar 2014 einen Vorschlag angenommen, der die Übergangsfrist zum europäischen Zahlungssystem SEPA um 6 Monate verlängert.
Aufgrund der Kurzfristigkeit ruft die Kommission die Mitgesetzgeber (Rat und Europäisches Parlament) dazu auf, in dieser Sache schnell zu entscheiden, um Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten zu vermeiden.

Ab dem 01.02.2014 müssen Unternehmen, Vereine sowie die öffentliche Verwaltung das SEPA-System verwenden. Auch mit dem nun vorliegenden Vorschlag der Kommission
soll an diesem Stichtag festgehalten werden. Allerdings sollen Zahlungen, die vom SEPA-Standard abweichen, bis zum 01.08.2014 akzeptiert werden. Damit würde auch
beim Lastschriftverfahren eine erweiterte "sowohl-als-auch-Phase" gelten.

Die Kommission will dadurch einen reibungslosen Übergang ermöglichen und verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr kommt. Gegenwärtig sei die
Umstellung noch nicht weit genug fortgeschritten, um dies zu gewährleisten. Eine weitere Verlängerung soll es laut Kommission jedoch nicht geben.

Sollte der Vorschlag nicht bis zum 01. Februar 2014 angenommen sein, sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Banken und Zahlungsdienstleister nicht bestraft werden, wenn sie beide Zahlungssysteme weiterhin parallel laufen lassen. Der nun vorge-legte Vorschlag gilt daher auch rückwirkend.

Die Handwerkskammer Erfurt weist darauf hin, dass dies nicht bedeuten kann, die Umstellungsaktivitäten jetzt auf Eis zu legen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Vielmehr kann das die Chance sein, die SEPA-Umstellung in den Betrieben ab 1. Februar 2014 einem Praxistest zu unterziehen, damit alle Systeme ab 1. August 2014 reibungslos laufen.