Öffnungsfahrplan mit angezogener Handbremse verstärkt die Sorgen des Handwerks
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Öffnungsfahrplan mit angezogener Handbremse verstärkt die Sorgen des Handwerks

Öffnungsfahrplan mit angezogener Handbremse verstärkt die Sorgen des Handwerks

04. März 2021

Handwerkskammer Erfurt reagiert auf Bund-Länder-Gipfel

Die im gestrigen Bund-Länder-Gipfel beschlossene Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März 2021 mit gleichzeitigen leichten Lockerungen löst beim Handwerk in Nord- und Mittelthüringen Enttäuschung aus. „Es ist ein stufenweiser Öffnungsfahrplan mit angezogener Handbremse. Statt ein Signal der Zuversicht zu senden wird die Existenznot der betroffenen Handwerksbetriebe in den nächsten Wochen weiter vorangetrieben“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.

Nachdem die Friseure ihre Arbeit am Montag (01. März 2021) wieder aufgenommen haben, haben sich Bund und Länder im zweiten Öffnungsschritt ab Montag, 08. März 2021 geeinigt, die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Kosmetiker und Fußpfleger mit entsprechenden Hygienekonzepten zu öffnen. Ein entsprechender Beschluss der Landesregierung Thüringen steht dabei noch aus. Die aktuelle Verordnung des Landes Thüringen gilt bis zum 15. März. Das bedeutet, dass sich die Thüringer körpernahen Dienstleitungen wahrscheinlich noch eine Woche länger gedulden müssen.

Geplant ist, dass für Dienstleistungen, bei denen eine Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, ein tagesaktueller negativer Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist. „Grundsätzlich ist dieser Schritt ungemein wichtig, weil er den Betrieben endlich eine vorsichtige Perspektive ermöglicht. Nichtsdestotrotz stehen nun viele neue Fragezeichen im Raum: Wo können die Tests erworben werden? Wie sicher sind sie? Und wer übernimmt die Kosten? Sie müssen schnellstmöglich beantwortet werden, um den Betrieben eine wirkliche Planungssicherheit zu bieten“, betont Stefan Lobenstein. Er stellt klar, dass das Handwerk bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, sobald eine Teststrategie vorliegt. Die Testkosten dürften jedoch nicht auf die Betriebe abgewälzt und zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung werden.

Indirekt von der Corona-Pandemie betroffene Handwerksbetriebe, die einen Café- oder Imbissbereich betreiben oder auch von Aufträgen der Gastronomie und Hotellerie leben, leiden weiter massiv unter den nun verlängerten Beschränkungen. „Ihnen geht die Luft aus, sowohl finanziell als auch moralisch. Wo immer epidemiologisch vertretbar, muss das wirtschaftliche Leben schnellstens wieder ermöglicht werden. Nur so kann ein Ausbluten der Betriebe verhindert werden“, so der Kammerpräsident.

Die Handwerkskammer Erfurt kritisiert, dass die von den Betrieben erarbeiteten Hygienekonzepte für eine sichere Wiedereröffnung in dem Bund-Länder-Gipfel abermals nicht berücksichtigt wurden. Stattdessen seien die Beschlüsse allein auf Inzidenzwerte fixiert, ohne weitere Kriterien wie etwa den R-Wert, der Intensivbetten-Belegung in Krankenhäusern, des Impffortschritts, der Verfügung von Schnell- und Selbsttests oder lokal begrenzter Infektionscluster zu berücksichtigen. „Es braucht ein Vorgehen, dass nicht vorrangig über Beschränkungen und Verbote versucht, das Infektionsgeschehen einzudämmen, sondern alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzt“, so Stefan Lobenstein.

In diesem Zusammenhang drängt das Thüringer Handwerk darauf, Impfungen gegen das Covid-19-Virus zu forcieren – und die wirtschaftlich Tätigen mit zwangsläufig engem Kundenkontakt zu priorisieren. „Schnelltests können ein flankierendes Mittel auf dem Weg aus der Pandemie sein. Das entscheidende Instrument im Kampf gegen die Pandemie ist und bleibt jedoch die Impfung. Politik und Verwaltung stehen in der Pflicht und müssen ihren Ankündigungen Taten folgen lassen“, sagt der HWK-Präsident. Verfügbarer Impfstoff müsse nun schnell verimpft werden und dürfe nicht über Tage lagern. Darüber hinaus müsse sowohl aus ethischer als auch wirtschaftlicher Perspektive geprüft und abgewogen werden, inwiefern Geimpften besondere Zugeständnisse eingeräumt werden können.