Handwerk zufrieden mit Neuausrichtung der WirtschaftsförderungMittelstand bekommt Vorfahrt

Das Handwerk ist zufrieden mit den Plänen von Thüringens Wirtschaftsminister Uwe Höhn, in der Wirtschaftsförderung des Landes neue Schwerpunkte zu setzen. Erfurts Handwerkskammerpräsident Stefan Lobenstein: „Kleine und mittlere Betriebe und damit auch das Handwerk werden mit der Neujustierung der Thüringer Wirtschaftsförderung deutlich stärker in den Fokus gerückt. Diese Weichenstellung und die langfristige Ausrichtung der Förderinstrumente sind ein klares Signal an den Mittelstand.“ Insbesondere die Anhebung der förderfähigen Investitionskosten auf 250.000 Euro im Programm „Thüringen-Invest“ sei als Anreiz wichtig für weitere Investitionen im Handwerk.

In der geplanten Richtlinie von „Thüringen-Invest“ ist die erstmalige Förderung der Nahrungsmittelwirtschaft und damit auch des Fleischerhandwerks vorgesehen. „Wir haben als Handwerkskammer Erfurt stets gefordert, unsere handwerklich produzierenden Fleischereibetriebe in das Programm aufzunehmen, um notwendige Investitionen in diesem Handwerk zu unterstützen. Die Nahrungsmittelbranche gehört im Freistaat zu den wichtigen Wirtschaftsbereichen. Es wäre daher ein großartiger Erfolg, wenn diese Betriebe über das Programm endlich in ihrer Entwicklung unterstützt würden.“
Kritisch sieht die Handwerkskammer Erfurt, dass das Bauhauptgewerbe von den Förderprogrammen der Förderperiode 2014-2020 wiederum ausgeschlossen ist.

Laut Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums umfasst das neue Förderkonzept folgende Eckpunkte:

1. GRW-Förderung

  • Abschaffung des bisherigen Auswahlverfahrens (mit bis zu drei Auswahlrunden pro Jahr).
  • Einführung eines Mindestjahresentgelts von etwa 25.000 Euro brutto pro Jahr für alle mit der GRW-Förderung neu zu schaffenden Arbeitsplätze.
  • Öffnung der GRW-Förderung für rein arbeitsplatzsichernde Investitionen. Dazu wird ein Lohnsteigerungskriterium für alle mit der GRW-Förderung gesicherten Arbeitsplätze eingeführt. Die Lohnsteigerung muss deutlich über der durchschnittlichen Lohnanpassung liegen. Entsprechende Vorschläge werden derzeit diskutiert.
  • Die Mindestinvestitionssumme in der GRW wird von 100.000 Euro auf 250.000 Euro abgehoben. Unternehmen, die unterhalb dieser Grenze investieren, können künftig über das Programm Thüringen-Invest gefördert werden.

2. Thüringen-Invest und Thüringen-Dynamik

  • Förderfähige Investitionskosten in Thüringen-Invest sollen von 100.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben werden. Am Fördersatz von 20 Prozent für den Investitionszuschuss soll festgehalten werden. Unternehmen können somit zukünftig einen Thüringen-Invest-Zuschuss von bis zu 50.000 Euro statt bisher 20.000 Euro erhalten.
  • Thüringen-Invest wird, wie bisher, überwiegend aus dem EFRE finanziert.
  • Die Darlehensfonds „Thüringen-Invest-Darlehen“ und „Thüringen-Dynamik“ sollen um insgesamt 118 Millionen Euro aufgestockt werden. Da die Rückflüsse wieder eingesetzt werden können, ist mit der Mittelaufstockung eine dauerhafte Finanzierung dieser revolvierenden Fonds gesichert.

3. Weiterentwicklung der Beteiligungsinstrumente

Zwei neue EFRE-finanzierte Fondsangebote:
1) Thüringer Start-up-BeteiligungsFonds (TSF) zur Finanzierung innovativer Gründer und
2) Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) für Investitionen in innovative, wachstumsstarke Unternehmen – beide Fonds mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020.