Tischlerei Jewanski
Michael Reichel / arifoto.de

HWK Erfurt reagiert auf den Entwurf zur neuen Corona-ArbeitsschutzverordnungKeine pauschale Neuauflage der Homeoffice- oder Testangebotspflicht

29. August 2022

Mit einem breiten Instrumentarium an Corona-Schutzmaßnahmen stellt die Bundesregierung derzeit die Weichen für mögliche Pandemiewellen im Herbst und Winter. Vor wenigen Tagen hat das Kabinett den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Zeitgleich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf für eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgelegt. Die Änderungen sollen bundesweit zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Dazu erklärt Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt:

„Richtigerweise will die Bundesregierung besser und frühzeitiger für den Corona-Winter gerüstet sein als in den beiden vergangenen Jahren. Doch was die Planbarkeit für die Wirtschaft sowie den Infektionsschutz für die Beschäftigten und Kunden angeht, bedarf es weiterer Konkretisierungen! Die vorgesehene Unterscheidung zwischen bundesweiten und länderspezifischen Regelungen darf keinesfalls wieder zu einem Flickenteppich führen. Dies würde bei Handwerksbetrieben, die über Ländergrenzen hinweg arbeiten, zu enormen Belastungen führen.

 Über die Sommermonate hinweg haben unsere Betriebe bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit dem Pandemiegeschehen umgehen und den Infektionsschutz ihrer Beschäftigten ernst nehmen – auch ohne die strikten Regelungen der SARS-CoV2-Arbeitschutzverordnung. Ein effizienter Gesundheitsschutz war bereits vor Pandemie-Zeiten eine notwenige Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit eines jeden Unternehmens. Es steht außer Frage, dass die Handwerksbetriebe mit Blick auf die bevorstehenden Herbst- und Wintermonate an ihren Schutzkonzepten festhalten und diese an das Infektionsgeschehen anpassen werden. Hier sollte man den Unternehmern mehr Vertrauen entgegenbringen! Stattdessen erlegt der Staat unseren Handwerkern erneut eine Homeoffice- und Testangebotspflicht auf – und schießt damit über das Ziel hinaus! Mit welcher Begründung stellt ein Staat grundsätzlich keine kostenfreien Testangebote mehr zur Verfügung, legt diese aber verpflichtend den Betrieben auf?

 Zusammenfassend gleicht der vorgelegte Entwurf aus unserer Sicht einer 1:1-Neuauflage der im Mai 2022 abgelaufenen Corona-Arbeitsschutzverordnung. Das rein präventive Wieder-in-Kraft-setzen der Verordnung bei gleichzeitiger Unkenntnis über das zukünftige Infektionsgeschehen verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hinzu kommt, dass wir inzwischen einen umfassenderen
Impf- und Immunisierungsgrad in der Bevölkerung erreicht haben. Daher lehnen wir die geplante Vorgehensweise der Bundesregierung nachdrücklich ab! Eine Rechtsgrundlage sollte aus unserer Sicht nur für Fälle regional prekärer Infektionsgeschehen geschaffen werden.“