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Entlastung für Betriebe in Sicht

10. Mai 2021

Thüringer Verordnung sieht Erleichterung für Geimpfte und Genesene vor

Das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen begrüßt die Erleichterung für Geimpfte und Genesene, die die seit dem 06. Mai 2021 gültige Thüringer Verordnung vorsieht. Demnach sind Menschen, die eine vor mindestens 14 Tagen erfolgte, vollständige Schutzimpfung gegen Covid-19 nachweisen können, nicht mehr verpflichtet, einen Negativtest vorzuweisen, wenn sie zum Beispiel ein Geschäft oder eine Einrichtung betreten oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen. „Das ist endlich ein echter Schritt in Richtung Normalität, wie er uns mit dem Start der Impfkampagne im vergangenen Dezember versprochen wurde, und wird auch die Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen entlasten“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.

Erleichterung bringt die neue Regelung insbesondere den Gesundheitshandwerken und den körpernahen Dienstleistungen. „Mit der Wiedereröffnung Anfang März sind die Friseursalons überrannt worden. Seit der Einführung der Testpflicht im Zuge der Bundesnotbremse hagelte es jedoch Terminabsagen, weil viele Kunden nicht bereit sind, sich für einen Haarschnitt testen zu lassen“, erklärt Stefan Lobenstein. Der daraus resultierende Umsatzverlust hat die Salons in einer wirtschaftlich angespannten Situation vor eine zusätzliche finanzielle Hürde gestellt. „Außerdem mussten sie den Frust vieler Kunden kanalisieren, die die Regelungen nicht nachvollziehen konnten“, so Stefan Lobenstein.

Die neue Verordnung sieht zudem vor, auch Genesene von der Testpflicht auszunehmen. Laut Information des Gesundheitsministeriums gilt als genesen, wer einen positiven PCR-Nachweis, eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung vorlegen kann, die nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist. „Vielen Genesenen liegen diese Dokumente nicht vor. Um Chaos zu vermeiden, braucht es klare Ansagen, wer welchen Nachweis ausstellt – und wer nicht“, fordert der HWK-Präsident.

Corona-Impfung für Handwerker möglich

Neben den Erleichterungen für Geimpfte und Genesene begrüßt das Handwerk die komplette Öffnung der Prioritätsgruppe 3 („Erhöhte Priorität“) bei den Corona-Impfungen, die Gesundheitsministerin Heike Werner angekündigt hat. „Die Corona-Krise hat gezeigt, dass das Handwerk systemrelevant ist. Wir freuen uns, dass sich die vielen Gespräche mit den politischen Entscheidern ausgezahlt haben und sich nun auch zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker impfen lassen können“, sagt Stefan Lobenstein.

Das Impf-Angebot steht ab sofort unter anderem Gesundheitshandwerke wie Friseuren und Kosmetikern, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker und Zahntechniker zur Verfügung. Zudem können sich alle im Lebensmitteleinzelhandel Tätigen impfen lassen. Dazu zählen Mitarbeiter in Bäckereien und Fleischereien. Darüber hinaus sind nun auch Bestatter für eine Impfung gegen das Coronavirus berechtigt.

Die komplette Öffnung der Prioritätsgruppe 3 gilt sowohl für die Impfstellen und Impfzentren als auch für die Hausarztpraxen. Die Berechtigten können sich über das Vergabeportal um einen Termin bemühen.