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Notbremse-Novelle des Infektionsschutzgesetzes

23. April 2021

Handwerk kritisiert Regeln als interpretationsanfällig

Seit Wochen und Monaten trägt das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen Verantwortung im Kampf gegen die Corona-Pandemie und will sich auch weiter konsequent für den Rückgang der Infektionszahlen im Kammerbezirk und Thüringen einsetzen. So begrüßen die rund 14.000 Betriebe, dass bundesweit einheitliche Kriterien für das Ziehen der Notbremse erarbeitet worden sind, sehen gleichzeitig jedoch auch massive Schwächen in der am 21. April 2021 vom Bundestag beschlossenen Novelle des Infektionsschutzgesetzes. „Wir bedauern, dass die Regelung das Infektionsgeschehen vor Ort nur unzureichend abbildet und die Inzidenz im betreffenden Landkreis weiter einzig entscheidend dafür ist, ob die Notbremse gezogen werden muss“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.

 Außerdem seien die Regeln nicht präzise genug, was zu unterschiedlichen Auslegungen vor Ort führen kann. „Statt Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen, werden die Handwerksbetriebe abermals stark verwirrt und bei Nichteinhaltung der Regeln sogar mit erheblichen Bußgeldern oder Strafen bedroht. Zusätzlich von der bürokratischen Organisation und den finanziellen Kosten des beschlossenen Testpflichtangebots belastet, sinkt die Moral und damit das Durchhaltevermögen vieler, hart durch die Pandemie betroffenen Unternehmen“, sagt Stefan Lobenstein.

Er drängt auf eine schnellstmögliche Korrektur einiger Regelungen. So solle die Ausnahme von Schließungsvorgaben für Friseure und Fußpflegesalons auch für Kosmetiksalons gelten.  Daneben setzt sich die Handwerkskammer Erfurt für das Kfz-Handwerk ein. Mit den ausgefeilten Hygienekonzepten müsse es ihm endlich erlaubt werden, die großflächigen Autohäuser zu öffnen. „Darüber hinaus müssen die Ladenlokale von Handwerksbetrieben wie Raumausstatter oder Elektrohandwerker, die ihre Leistungen nur dann erbringen können, wenn sie ihre Produkte im Ladenlokal präsentieren können, geöffnet bleiben“, betont Lobenstein.

Laut des Kammerpräsidenten dürfe die Bundes-Notbremse keinesfalls dazu führen, dass bislang gültige Regelungen hinfällig werden. „Kleine Ladengeschäfte mit Thekenverkauf, wie sie zum Beispiel in den Lebensmittelhandwerken die Regel sind, müssen auch weiter ohne starre Quadratmetervorgaben offen bleiben, solange sie zwischen den Kunden einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten“, so Lobenstein. Die jetzt vorgesehene Begrenzung des Kundenzugangs auf einen Kunden je 20 Quadratmeter müsse unbedingt korrigiert werden.