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Energie-Hilfspaket des Freistaats Thüringen muss kleine und mittlere Betriebe verlässlich auffangen

22. 11.2022

Der Freistaat Thüringen will ab Dezember Unternehmen, die sich aufgrund der Energiekrise in einer existenzgefährdeten Lage befinden, mit einer Härtefallregelung auffangen. Ein vorgesehener Betrag von 120 Millionen Euro soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, die nicht ausreichend von den Preisdeckeln bei Strom und Gas entlastet werden. Hierzu zählen in weiten Teilen auch die Handwerksbetriebe des Nord- und Mittelthüringer Handwerks. Wie genau die Härtefallregelungen ausgestaltet und wann sie ausgezahlt werden, ist weiterhin unklar. Daher hat das Nord- und Mittelthüringer Handwerk zentrale Forderungen aufgestellt, die bei der Ausgestaltung und Auszahlung der Hilfen durch die Landesregierung berücksichtigt werden müssen, damit die geplanten Entlastungen das Allerschlimmste verhindern:

  1. Das vom Thüringer Landtag beschlossene Sondervermögen in Höhe von 407 Millionen Euro muss zeitnah an die betroffenen Unternehmen fließen. Laut vorangegangen Medienberichten (z.B. Antenne Thüringen) kündigte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee erste Hilfen ab Anfang Dezember an. „Auf die Einhaltung dieser Aussage des Wirtschaftsministers verlassen sich unsere Betriebe“, sagt Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt.
  2. Gleichzeitig fordern die regionalen Betriebe eine Ausweitung des aktuellen Sondervermögens von 407 Millionen Euro. Hintergrund sind die steuerlichen Mehreinnahmen von 750 Millionen Euro, die das Land Thüringen im Jahr 2022 inflationsbedingt eingenommen hat. Entgegen des Vorhabens der Landesregierung, die die Mehreinnahmen in der Landeskasse zum Aufbau eines finanziellen Puffers nutzen möchte, schlägt Lobenstein vor: „Falls die vorgesehenen 407 Millionen Euro für die Wirtschaft nicht ausreichen sollten, muss die Ausweitung des Sondervermögens unter Berücksichtigung der aktuellen Mehreinnahmen ernsthaft in Erwägung gezogen werden. In Krisenzeiten sollte die Politik keine Rücklagen aufbauen. Wofür will man jetzt Mittel zurücklegen, wenn diese jetzt mehr denn je gebraucht werden?“
  3. Anders als bei Konsumgütern können die privaten oder gewerblichen Verbraucher auf die Energieversorgung in Form von Gas oder Öl nur bedingt verzichten. Sie sind gezwungen, Öl und Gas zu jedem Preis abzunehmen. „Erst, wenn die Preise für Gas und Öl wieder fallen, wird auch die Inflation zurückgehen. Insofern sollte der Staat jetzt bei den Energiepreisen eingreifen und die betreffenden Verbraucher gezielt unterstützen. Er sollte zugleich Erneuerbare Energien vorantreiben, um möglichst schnell eine große, energetische Autarkie von externen Faktoren zu erreichen. Er sollte Maßnahmen, die zu einer Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen führen, schleunigst stärker, unbürokratischer und wirksamer fördern!“, fordert der Handwerkskammer-Präsident.
  4. Schließlich fordert das Handwerk die Politik zu Entlastung der Betriebe und ihrer Beschäftigten auf: „Die Abgabenlast für die Leistungsträger in diesem Land muss gesenkt werden – und dazu gehört auch das Handwerk. Der Freistaat soll sich für die Verringerung der Gemeinschaftssteuern (Körperschaftssteuer, Einkommen- und Lohnsteuer, Umsatzsteuer) einsetzen und eigene Landessteuern, wie die Grunderwerbssteuer und die Erbschaftssteuer, senken. Zusätzlich sollten Thüringer Gemeinden zur Verringerung der Gewerbesteuer aufgefordert werden. Kurzum: Wir wollen mehr Netto vom Brutto!“, so Stefan Lobenstein.