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Thüringer Handwerk fordert Ende der weitreichenden EinschränkungenDen Weg Richtung Normalität ebnen

28. Mai 2021

Mit den sinkenden Infektionszahlen in weiten Teilen Thüringens werden die Bundesnotbremse und ihre restriktiven Regelungen obsolet, die Thüringer Corona-Verordnung greift wieder. Vor der Verabschiedung der neuen Verordnung, die ab 2. Juni 2021 gelten soll, appelliert das Thüringer Handwerk an die politischen Entscheidungsträger, die Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. „Eine immer weiter voranschreitende Immunisierung durch das Aufheben der Impfpriorisierung sowie funktionierende Hygienekonzepte müssen weitere Öffnungsschritte ab einer Inzidenz unter 100 ermöglichen“, sagt der Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. (THT), Stefan Lobenstein.

Der Thüringer Handwerkstag e.V. fordert Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und die Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag auf, den weitreichenden Einschränkungen mit der kommenden Corona-Verordnung ein Ende zu setzen – und den Fokus nicht weiter auf Schließungen und Verbote zu legen. „Statt weiterhin auf restriktive Auflagen zu bauen, brauchen die Betriebe endlich Erleichterungen. Es muss unbedingt eine Antwort auf die Frage geben, ab wann der Zustand der Normalität wieder erreicht werden kann, ab wann Kontaktbeschränkungen, Schließungen, Test- und Maskenpflicht wegfallen“, sagt THT-Präsident Stefan Lobenstein.

Das Thüringer Handwerk setzt sich unter anderem vehement gegen die Einführung einer Untergrenze von einer Inzidenz unter 35 aus, etwa für den Besuch in Cafés und Imbissbereichen. „Die Menschen haben sich auf die Inzidenzgrenzen von 50, 100 und 150 bzw. 165 im Schul- und Betreuungsbereich eingestellt. Die Einführung einer neuen Grenze führt nur zu Verwirrung und Unübersichtlichkeit“, betont Stefan Lobenstein. Stattdessen drängt er auf praktikable Regelungen, die dem aktuellen Geschehen angemessen sind.

Einen wichtigen Schritt in Richtung Normalität sieht das Thüringer Handwerk in der Öffnung der Innenbereiche von Bäckerei-Cafés und Imbissen ab einer Inzidenz von 50, ohne Hürden wie vorherige Terminbuchung oder Testpflicht. „Nach Monaten der Unsicherheit brauchen die Betriebe diese klare Perspektive. Sie haben viele Verluste verkraften müssen. Jetzt muss ein wirtschaftlicher Betrieb wieder möglich sein“, kommentiert der THT-Präsident.

Das öffentliche Leben, insbesondere die Kultur und der Tourismus, müsse dringend wieder Fahrt aufnehmen, um zahlreichen nachgelagerten Handwerksgewerke Hoffnung zu machen. „Als Caterer sind viele Bäcker und Fleischer von der Gastronomie und Hotellerie abhängig, genauso wie Reinigungsfirmen und Wäscherei. Fotografen und Messebauer sind hingegen auf Veranstaltungen angewiesen. Ihnen muss wieder eine Arbeitsgrundlage geboten werden“, nennt Stefan Lobenstein einige Beispiele.

Daneben setzt sich das Thüringer Handwerk für die Durchführung von Messen und Spezialmärkten im Freien ein. Die Regelungen dürften nicht mit Festen und anderen Veranstaltungen gleichgesetzt werden, sondern bräuchten eine gesonderte Betrachtungsweise. „Traditionell gehören Messen zu den wichtigsten Marketinginstrumenten für Handwerker. Durch geeignete Hygienekonzepte ist eine Steuerung der Menschenmenschen sicher möglich. Einer Durchführung steht nichts im Wege“, sagt Lobenstein.