HWK EF
Marken der Handwerkskammer Erfurt

Handwerksrolle

Alle selbständigen Handwerksunternehmen mit zulassungspflichtigen Gewerken sind gesetzlich verpflichtet, sich in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle), eintragen zu lassen.

Die Handwerksrolle wird von der Handwerkskammer geführt. Nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben ist die selbständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerkes gestattet.

Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können bzw. eine Änderung der Eintragung wird bei der Handwerkskammer, Abteilung Recht und Organisation, Handwerksrolle, gestellt.

Beachten Sie bitte, dass hierzu Eintragungsvoraussetzungen (siehe Downloads) für das auszuübende Handwerk nachzuweisen sind. Sofern Sie nicht über die Meisterprüfung verfügen, können Sie sich vorab in der Abteilung über weitere Eintragungsvoraussetzungen informieren.

Neben dem Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können, führen wir ein weiteres Verzeichnis: das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können. Fachliche Nachweise sind bei der Eintragung in dieses Verzeichnis nicht vorzulegen.

Die Handwerksrolle steht Ihnen zur Klärung rechtlicher Themen zur Verfügung und beantwortet Ihnen insbesondere Fragen:

  • zur Eintragung / Änderung / Erweiterung
    in das/dem Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können bzw.
    Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
    (anzuzeigen sind zum Beispiel: Änderung des Namens, der Adresse oder der Rechtsform des Betriebes, Änderung, Hinzunahme oder Aufgabe weiterer gewerblicher Tätigkeiten, das Ausscheiden des handwerklichen Betriebsleiters sowie die Änderung des Vertragsverhältnisses),
  • zur Löschung aus dem Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können bzw.
    aus dem Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können,
  • zum Ausnahmebewilligungsverfahren nach § 8 der Handwerksordnung,
  • zum Ausnahmebewilligungsverfahren nach § 9 der Handwerksordnung,
  • zum Ausübungsberechtigungsverfahren nach § 7 a der Handwerksordnung,
  • zum Ausübungsberechtigungsverfahren nach § 7 b der Handwerksordnung,
  • zur Weiterführung eines Unternehmens nach dem Tode des Handwerkers gemäß § 4 der Handwerksordnung,
  • zum handwerklichen Nebenbetrieb und
  • zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU/EWR HwV.


Änderungswünsche (z. B. Änderung des Namens, der Adresse oder der Rechtsform) können wir nur schriftlich entgegennehmen und werden nach Eingang durch die Mitarbeiter der Handwerksrolle umgehend aktualisiert.

Nach der Eintragung in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können bzw. in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können, stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte aus.

 Weitergehende Informationen finden Sie hier: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) 

Um eine bestmögliche Beratung zu gewähren, betreuen die Mitarbeiterinnen der Handwerksrolle nach folgenden Landkreisen und Städten:

Sylvia Beenders

Tel. 0361 / 67 07 - 2212

Fax 0361 / 67 07 - 9466

handwerksrolle--at--hwk-erfurt.de

  • Gotha
  • Ilm-Kreis
  • Städte/Gemeinden Nordhausen
  • Weimarer Land

Lena Stauch

Tel. 0361 / 67 07 - 2211

Fax 0361 / 67 07 - 9466

handwerksrolle--at--hwk-erfurt.de

  • Weimar
  • Eichsfeld
  • Kyffhäuserkreis
  • Sömmerda
  • Stadt Nordhausen

Katja Mehls

Tel. 0361 / 67 07 - 2210

Fax 0361 / 67 07 - 9466

handwerksrolle--at--hwk-erfurt.de

  • Erfurt
  • Unstrut-Hainich-Kreis





Hinweis zur Meistergründungsprämie der Thüringer Aufbaubank

Die Richtlinie zum Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ wurde überarbeitet. Die neue Richtlinie ist mit geänderten Konditionen zum 01.01.2026 in Kraft getreten. 

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie muss der Förderantrag sowie die Bewilligung der Zuwendung VOR einer Gründung/Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen erfolgen. Mit der Antragstellung kann jedoch ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden kann, sodass mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns die Gründung/Übernahme bzw. tätige Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen vollzogen werden kann. Es ist ausschließlich eine digitale Antragstellung über das Thüringer Förderportal möglich.

 www.aufbaubank.de/foerderprogramme/meistergruendungspraemie

Die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer Erfurt unterstützen Sie gern bei der Beantragung.
 Zur Terminvereinbarung mit Ihrer Beraterin, Ihrem Berater

Anträge und Merkblätter

Antrag auf Eintragung/ Änderung / Erweiterung

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammer gemäß § 91 Handwerksordnung sowie zur Erteilung von Auskünften im Rahmen von § 6 bzw. § 19 Satz 2 und 6 der Handwerksordnung unter Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen. Alle geforderten Daten sind Pflichtangaben. Die mit *) gekennzeichneten Angaben beruhen auf freiwilliger Basis. Zum Umgang mit Ihren Daten beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 4 des Formulars.

Antrag auf
in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines

I. Angaben zum Unternehmen und zum Handwerk / Gewerbe

Anschrift Betriebssitz

vom Betriebssitz abweichende Postanschrift

Bei Eintragung einer Filiale bzw. eines Nebenbetriebes Anschrift des Hauptbetriebes

Handelsregistereintragung, falls erfolgt (bitte aktuellen Handelsregisterauszug beifügen)

Erstmals selbstständig:
Bei dem Betrieb handelt es sich um eine:*
Ist der Betrieb bereits Mitglied der Industrie- und Handelskammer?*
Führt der Betrieb neben handwerklichen Leistungen noch weitere Tätigkeiten aus?*

II. Angaben zum Einzelunternehmen, zur Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) oder zu juristischen Personen (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

1. Angaben zum Betriebsinhaber / Gesellschafter / Geschäftsführer

Anrede
Qualifikation (an dieser Stelle für statistische Zwecke)

2. Weiterer Gesellschafter / Geschäftsführer

Anrede
Qualifikation * (an dieser Stelle für statistische Zwecke)

3. Für weitere Gesellschafter oder Geschäftsführer bitte Zusatzblatt verwenden

III. Angaben zum handwerklichen Betriebsleiter für das zulassungspflichtige Handwerk

(Nicht erforderlich bei zulassungsfreien Handwerken und/oder handwerksähnlichen Gewerben)

1. Handwerklicher Betriebsleiter für das

Handwerklicher Betriebsleiter

Anrede

unbedingt das Formular “Erklärung zum handwerklichen Betriebsleiter“ beifügen

2. Angaben zur Qualifikation (zwingend notwendig)

Angaben zur Qualifikation (zwingend notwendig)*

Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 HwO

Ausübungsberechtigung nach § 7a und § 7b HwO

Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 50b HwO i.V.m. BQFG

Eine Kopie des Qualifikationsnachweises ist unbedingt beizufügen

3. Weitere Tätigkeiten neben der Betriebsleitertätigkeit

selbstständig unter folgender Anschrift
handwerklicher Betriebsleiter bei
Arbeitnehmer im Unternehmen
Mitgesellschafter im Unternehmen
keine weiteren Tätigkeiten

4. Für weitere handwerkliche Betriebsleiter bitte Zusatzblatt verwenden oder diese Seite mehrfach ausdrucken.

Bitte fügen Sie sämtliche Qualifikationsnachweise, Gesellschafterverträge und sonstige Unterlagen in Kopie oder Abschrift bei.

Ich/Wir versicher(n), dass die Angaben in diesem Antrag und den Anlagen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen sorgfältig und vollständig beantwortet wurden. Insbesondere bestätige(n) ich/wir ausdrücklich, dass gegen keine der in diesem Antrag genannten Personen eine Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Gewerbeordnung erlassen wurde.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, alle Veränderungen, insbesondere den Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafter oder der Geschäftsführung sowie das Ausscheiden und die Neueinstellung des von mir/uns benannten verantwortlichen Betriebsleiters mitzuteilen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anzeigepflicht können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Verwendung Ihrer Daten für Dienstleistungsangebote der Handwerkskammer

Ich bin/wir sind einverstanden, dass die Daten des Betriebes (Name/Firma, Anschrift, Kommunikationsdaten und Gewerk) in der öffentlichen Datenbank der Handwerkskammer bereitgestellt werden. Mit Ihrer Zustimmung ermöglichen Sie das Auffinden Ihres Unternehmens in der Betriebsdatenbank auf der Homepage der Handwerkskammer.

Ich bin einverstanden

Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mir/uns Informationen der Handwerkskammer (z.B. Bildungsangebote, Veranstaltungen, Serviceleistungen, Umfragen, Newsletter) per Fax / Telefon / E-Mail, auch unter Nutzung meiner/unserer freiwilligen Angaben, übermittelt werden.

Ich bin einverstanden

Alle vorgenannten Einwilligungen sind freiwillig und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden: Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt 13, 99084 Erfurt; recht@hwk-erfurt.de

Datenschutzhinweis

Gemäß §§ 6 Abs. 1, 19 Satz 1 HwO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Handwerkskammer verpflichtet, festgelegte Daten zu Betriebsinhabern, die ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben, in die oben genannten Verzeichnisse einzutragen.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, hat das Recht, einzeln Auskunft über diese Pflichtangaben zu erhalten. Außerdem sind diese Daten an öffentliche Stellen zu übermitteln, soweit diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Handwerkskammer außerdem verpflichtet, die Pflichtangaben in listenmäßiger Form an private Nachfrager zu übermitteln. Von der Datenübermittlung ausgeschlossen sind die Wohnanschriften der Betriebsinhaber und der Betriebsleiter sowie deren elektronische Kontaktdaten. Einzelheiten finden Sie in §§ 6 Abs. 2 und Abs. 3, Satz 1 Handwerksordnung.

Sie sind berechtigt, der listenmäßigen Auskunft an private Personen und Stellen zu widersprechen

Ich widerspreche der listenmäßigen Übermittlung meiner Daten an nichtöffentliche Stellen nach § 6 Abs. 2 HwO*

Die Datenverarbeitung hinsichtlich der Dienstleistungsangebote für Mitglieder der Handwerkskammer beruhen auf Ihrer Einwilligung Art. 6 Abs. 1a) DSGVO.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Ausübung unserer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt liegen, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunftder bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter: datenschutz@hwk-erfurt.de erreichen. Sie haben zudem ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Mit dem absenden dieses Antrages bestätigt der Betriebsinhaber, der Geschäftsführer oder die Gesellschafter von Personengesellschaften, dass eine Eintragung erfolgen soll und wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden.

Sind Sie damit einverstanden?*

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Hinweise

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HandwO) in der Bekanntmachung vom 24. 09. 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. 07. 2009 (BGBl. I S. 2091)

Hinweise auf §§ 5a, 6 HandwO und 19 Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. 10. 1991 (GVBI. Nr. 24 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes vom 14. 09. 2001 (GVBI. Nr.7 S. 248): 

Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 8 Abs. 1 HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation und des Ausnahmefalles von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 8 Abs. 3 HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht. Sollten Sie uns zum Zweck der Prüfung Ihres Antrags Gesundheitsdaten i.S.v. Art. 9 DSGVO übermitteln, verarbeiten wir diese ausschließlich zur Bearbeitung und Bescheidung Ihres Antrags. Die Verarbeitung beruht auf Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO i.V.m. § 8 HandwO.

Hinweise:

Bevor Sie den Antrag ausfüllen 

lesen Sie das Merkblatt und machen Sie sich mit dem Inhalt des Antrages vertraut. 
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Handwerk (gemäß Anlage A der HandwO)

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person
Stehen Sie zurzeit in einem Arbeitsverhältnis?
Sind Sie selbstständig?
Befinden Sie sich zurzeit in einer Handwerksmeisterausbildung und wie ist der gegenwärtige Stand?

(Bitte durch geeignete Unterlagen belegen – Zulassungsbescheid, Teilzeugnisse, Fortbildungsvereinbarung)

2. Angaben zum Betrieb

Beabsichtigung:
Rechtsform des Unternehmens

3. Begründung der Antragstellung (Ausnahmefall)

(Es empfiehlt sich, sofern der hier vorgesehene Raum nicht ausreicht, die Gründe auf einem gesonderten Blatt darzustellen)

4. Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten

I. Berufsausbildung:

Lückenlose Aufzählung der beruflichen Tätigkeiten seit Beendigung der Ausbildung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, einschl. Bundeswehr, bis zur Antragstellung: (Bitte belegen Sie die Angaben durch geeignete
Unterlagen, z. B. Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse; weitere Tätigkeiten als Anlage beifügen.)

5. Stellungnahme von Innungen oder Berufsvereinigungen

Zu Ihrem Antrag kann eine Berufsvereinigung/Kreishandwerkerschaft/Innung gehört werden. Sie haben die Möglichkeit, eine
Berufsvereinigung selbst zu benennen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Soll die fachlich zuständige Innung oder Berufsvereinigung gehört werden?

Wenn ja, Unterlagen bitte anhängen

ERKLÄRUNG

Sind Sie bereit, sich einer fachlichen Überprüfung im beantragten Handwerk zu stellen (kostenpflichtig)?

Ich versichere, dass meine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass die Entscheidung gebührenpflichtig ist und dass ich das beantragte Handwerk erst ausüben darf, wenn ich damit in der Handwerksrolle eingetragen bin.

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Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HandwO

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Hinweise

Bitte vollständig ausfüllen.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HandwO) in der Bekanntmachung vom 24. 09. 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. 07. 2009 (BGBl. I S. 2091)

Hinweise auf §§ 5a, 6 HandwO und 19 Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. 10. 1991 (GVBI. Nr. 24 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes vom 14. 09. 2001 (GVBI. Nr. 7 S. 248): Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 7a HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausübungsberechtigung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 7 a Abs. 2 HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht.

Weitere Hinweise

Antrag elektronisch ausfüllen
Dem Antrag bitte beifügen:
– beglaubigte Abschrift / Ablichtung beruflicher Qualifikationsnachweise, wie Gesellenprüfungszeugnisse
– Meisterzeugnisse, Ingenieurzeugnisse
– Arbeitsnachweise bisheriger Arbeitsstellen, die mit dem beantragten Handwerk in Verbindung stehen
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Tätigkeitsumfang – unbeschränkt / beschränkt

1. Angaben zur Person

Anrede

2. Angaben zum Betrieb

3. Nachweise der Kenntnisse und Fertigkeiten

3.1 Lückenlose Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten bis zur Antragstellung

3.3 Nach meiner bisherigen Ausbildung und Tätigkeit befähigen mich folgende Fachkenntnisse und Fertigkeiten zum selbstständigen Betreiben des Handwerks, für das ich die Ausübungsberechtigung beantrage (weitergehende Begründung der vorhandenen Sachkunde):

4. Stellungnahme von Innungen oder Berufsvereinigungen

Zu Ihrem Antrag kann eine Berufsvereinigung/Kreishandwerkerschaft/Innung gehört werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Berufsvereinigung selbst zu benennen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Soll die fachlich zuständige Innung oder Berufsvereinigung gehört werden?

Wenn ja, Unterlagen bitte anhängen

ERKLÄRUNG

Sind Sie bereit, sich einer fachlichen Überprüfung im beantragten Handwerk zu stellen (kostenpflichtig)?

Erklärung zur Antragstellung

Ich versichere, dass meine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass die Entscheidung gebührenpflichtig ist und dass ich das beantragte Handwerk erst ausüben darf, wenn ich damit in der Handwerksrolle eingetragen bin.

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Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7b HandwO

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Hinweise

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HandwO) in der Bekanntmachung vom 24. 09. 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. 07. 2009 (BGBl. I S. 2091)

Hinweise auf §§ 5a, 6 HandwO und 19 Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. 10. 1991 (GVBI. Nr. 24 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes vom 14. 09. 2001 (GVBI. Nr. 7 S. 248): Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 7b HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausübungsberechtigung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 7 b Abs. 2HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht.

Weitere Hinweise:

Antrag elektronisch ausfüllen, die mit* gekennzeichneten Felder sind freiwillig
Dem Antrag bitte beifügen:
– beglaubigte Abschriften/Ablichtungen beruflicher Qualifikationsnachweise, Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfungszeugnis
– Arbeitsnachweise bisheriger Arbeitsstellen, die dem beantragten Handwerk entsprechen (mindestens 6 Jahre)
– Nachweis einer mindestens 4-jährigen leitenden Stellung (eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse)

Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

1. Angaben zur Person

2. Ich beabsichtige ab

Ich beabsichtige

3. Berufsausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit

Nachweis der beruflichen Tätigkeit im beantragten Handwerk. (Bitte belegen Sie die Angaben durch geeignete Unterlagen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen; weitere Tätigkeiten als Anlage beifügen.)

4. Begründung der fachlichen Qualifikation für die Ausübungsberechtigung

Nach meiner bisherigen Ausbildung und Tätigkeit befähigen mich folgende Fachkenntnisse und Fertigkeiten zum selbstständigen Betreiben des Handwerks, für das ich die Ausübungsberechtigung beantrage [weitergehende Begründung der vorhandenen Sachkunde (z. B. über Betriebswirtschaft und Rechtskunde)]:

5. Stellungnahme von Innungen oder Berufsvereinigungen

Zu Ihrem Antrag kann eine Berufsvereinigung/Kreishandwerkerschaft/Innung gehört werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Berufsvereinigung selbst zu benennen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Soll die fachlich zuständige Innung oder Berufsvereinigung gehört werden? (Wenn ja, Unterlagen bitte anhängen)

ERKLÄRUNG

Ich versichere, dass meine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass die
Entscheidung gebührenpflichtig ist und dass ich das beantragte Handwerk erst ausüben darf, wenn ich damit in der Handwerksrolle eingetragen bin.

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HandwO

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Hinweise

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HandwO) in der Bekanntmachung vom 24. 09. 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. 07. 2009 (BGBl. I S. 2091)

Soweit eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten werden soll

1. Angaben zur Person

Anrede

Postanschrift in Deutschland: (falls o. g. Wohnort nicht in Deutschland liegt)

2. EU-Bescheinigung

(Die Bescheinigung ist im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung als Anlage zu diesem Antrag einzureichen.)

Liegt Ihnen eine EU-Bescheinigung („Bescheinigung über ausgeübte Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs”) – Muster veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 81/8ff vom 13. Juli 1974 – von der zuständigen Stelle des Herkunftslandes vor?

Liegt Ihnen eine EU-Bescheinigung vor?

3. Berufliche Qualifikation

(Bitte fügen Sie die entsprechenden Abschlusszeugnisse in Kopie und in beglaubigter deutscher Übersetzung bei. Sofern die vorhandenen Felder nicht ausreichen, können Sie weitere Unterlagen als Anlage beifügen.)

3.1 Berufsabschluss

erfolgreich bestanden.

3.2 Studienabschluss

erfolgreich bestanden.

4. Haben Sie bereits eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragt oder erhalten?

Beantragt:

-Handwerk.

Erhalten:

-Handwerk.

5. Besteht bereits eine Eintragung in die Handwerksrolle in Deutschland?

Sind Sie bereits in die Handwerksrolle in Deutschland eingetragen?

6. Stellungnahme von Innungen oder Berufsvereinigungen

Zu Ihrem Antrag kann eine Berufsvereinigung/Kreishandwerkerschaft/Innung gehört werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Berufsvereinigung selbst zu benennen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Soll die fachlich zuständige Innung oder Berufsvereinigung gehört werden?

ERKLÄRUNG

ich versichere, dass vorstehende Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass die Genehmigung meines Antrages widerrufen werden kann, wenn meine Angaben nicht wahrheitsgemäß sind und dass ich ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig als stehendes Gewerbe erst ausüben kann, nachdem ich in die Handwerksrolle eingetragen bin.
Die Bearbeitung der Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HandwO ist gebührenpflichtig. Mir ist bekannt, dass die zuständige Handwerkskammer nach Prüfung meines Antrages den Antrag ablehnen kann, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen und von mir nicht erbracht werden können.

Für die Prüfung Ihres Antrages ist insbesondere das Einreichen der EU-Bescheinigung notwendig.
(„Bescheinigung über ausgeübte Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs” – Muster veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 81/8 ff vom 13. Juli 1974)
Die Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle des Herkunftslandes ausgestellt und ist im Original und in beglaubigter Übersetzung als Anlage zu diesem Antrag einzureichen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt „Erläuterung für ausländische Staatsbürgerüber die Möglichkeiten einer Eintragung in die Handwerksrolle”.

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Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU / EWR HwV

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

1. Diese Meldung betrifft...*

2. Betriebliche Angaben

2.1 Aktueller Wohnort

Auswahl

Das Formular dient Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, vor der erstmaligen Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung zur Erfüllung der nach § 8 Abs. 1 EU / EWR HwV bestehenden Anzeigepflicht. Es dient des Weiteren der Anzeige wesentlicher Änderungen von Umständen, welche die Voraussetzung fürdie Dienstleistungserbringung betreffen (§ 8 Abs. 4 S. 1 EU / EWR HwV). 

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk erstmalig im Inland eine Dienstleistung erbracht werden soll.

Hinweis

Gemäß § 8 Abs. 4 5. 2 EU / EWR HwV besteht eine Verpflichtung zur jährlichen formlosen Wiederholung der Anzeige, wenn in dem fraglichen Zeitraum die weitere Erbringung von Dienstleistungen im Inland beabsichtigt ist. Die Folgemeldung hat bei der Kammer zu erfolgen, bei der die Erstmeldung durchgeführt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht nach § 118 Abs. 1 Nr. 7 HwO i. V. m. § 10 EU /HWR HwV bußgeldbewehrt ist.

2.2 Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften oder juristischen Personen

Vertretungsbedingt

3. Ausgeübter Beruf

3.1 Berufsbezeichnung und berufliche Betätigung(-en) in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie als Selbstständiger niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind:

3.2 Berufliche Betätigung(-en), zu der / denen Sie Zugang in Deutschland beantragen:

4. Rechtmäßige Niederlassung in Mitgliedsstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz

Hinweis: 

Für die Zwecke der Meldung bedeutet "rechtmäßige Niederlassung" die ordnungsgemäße Berufsausübung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften über die Berufsqualifikation, die Ausbildungs- und sonstigen Voraussetzungen sowie aller Bedingungen für die Berufsausübung. Die Berufsausübung darf nicht untersagt worden sein, auch nicht vorübergehend. Inhaber von Berufsqualifikationen aus Drittländern müssen zur Erbringung von Dienstleistungen neben der rechtmäßigen Niederlassung auch eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaates, der Ihre Qualifikationen nach einzelstaatlichem Recht anerkannt hat, anhand einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG).

4.1 Sind Sie in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz zur Ausübung des unter 3.1 angegebenen Berufs rechtmäßig als Selbständiger niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt?

Auswahl

4.2 ist dieser Beruf in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, reglementiert?

Hinweis:

Ein Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang oder die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.

ist dieser Beruf in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, reglementiert?

4.3 Falls der Beruf in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, nicht reglementiert ist. Haben sie in diesem Beruf in den letzten 10 Jahren eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedsstaates erworben?

Hinweis: 

Der Nachweis praktischer Berufserfahrung hat über eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates zu erfolgen, die der Anzeige beizufügen ist. 

Auswahl

4.4 Sind Sie in Ihrem Herkunftsstaat in einem Gewerbe- oder anderen öffentlichen Register eingetragen (außer 2.2)?

Sind Sie in Ihrem Herkunftsstaat in einem Gewerbe- oder anderen öffentlichen Register eingetragen (außer 2.2)?

4.5 Unterliegen Sie einer Genehmigungspflicht oder der Aufsicht einer zuständigen Verwaltungsbehörde im Herkunftsstaat?

Unterliegen Sie einer Genehmigungspflicht oder der Aufsicht einer zuständigen Verwaltungsbehörde im Herkunftsstaat?

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Vorstehende Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet. Mir ist bekannt, dass bei Gewerben der Nummern 12 oder 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung (Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker) Dienstleistungen erst nach Überprüfung der Berufsqualifikation erbracht werden dürfen oder wenn die Bestätigung vorliegt, dass keine Überprüfung erfolgt.

Antrag auf Löschung

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Antrag auf Löschung...*

"Bezeichnung des Handwerks/Gewerbes" ist nur auszufüllen, wenn Sie ein Handwerk / Gewerbe löschen möchten.

Angaben zum Antragssteller

Es ist mir bekannt, dass die selbstständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks oder eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe

- ohne Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde (§ 14 und § 148 Ziff. 1 GewO) und

- ohne Eintragung bei der Handwerkskammer (§§ 1, 18 und §§ 117, 118 HwO)

eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Geldbuße geahndet wird. 

Die Handwerkskarte / Gewerbekarte verliert mit dem Tag der Betriebsaufgabe Ihre Gültigkeit und ist gemäß § 13 HwO zurückzugeben.

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, .jpeg, .png, .tiff, .gif

Löschungsgründe*

Dateigröße max. 1 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, .jpeg, .png, .tiff, .gif





Sylvia Beenders

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 2212

Fax 0361 / 67 07 - 9466

handwerksrolle--at--hwk-erfurt.de

Lena Stauch

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 2211

Fax 0361 / 67 07 - 9466

handwerksrolle--at--hwk-erfurt.de

Katja Mehls

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 2210

Fax 0361 / 67 07 - 9466

handwerksrolle--at--hwk-erfurt.de