Für Gesundheitsberufe im Handwerk: eBA und SMC-B
Der elektronische Berufsausweis (eBA) als Zugangsvoraussetzung zur TI und als Antragsvoraussetzung für eine SMC-B (Institutionskarte) ist entfallen.
Angehörige der Heilberufe im Gesundheitswesen steht ein eigenes digitales Netzwerk zur Verfügung: Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI).
Diese Plattform vernetzt alle möglichen Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland miteinander und sorgt für eine sichere Kommunikation, Interaktion sowie Weitergabe von Daten zwischen den jeweiligen Institutionen. Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, durch die bestmöglichen Informationen aller Beteiligten auch die bestmögliche Behandlung für die Patienten zu erreichen.
Die Datensicherheit hat dabei oberste Priorität, damit medizinische Informationen sicher und vertrauenswürdig weitergegeben werden können und nicht in die falschen Hände geraten. Durch die Herstellung eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), ermöglicht dieses Netzwerk eine vom Internet getrennte Kommunikation, bei der moderne Verschlüsselungstechnologien Verwendung finden.
Um daher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen zu können, benötigt man einen elektronischen Heilberufsausweis (eBA) und/oder eine Security Module Card Typ B (SMC-B).
Handwerkerinnen und Handwerker aus diesen Gewerken können Anträge stellen:
Augenoptiker
Friseure im Zweithaargeschäft (Krebsnachsorge)
Hörakustiker
Orthopädietechniker
Orthopädieschuhmacher
Zahntechniker
Der eBA, also der elektronische Heilberufsausweis, ist eine personalisierte Ausweiskarte speziell für Heilberufe, wie Ärzte, Zahntechniker, Psychotherapeuten oder Apotheker, welche sich mit Hilfe dessen Zugang zur Telematikinfrastruktur verschaffen.
Somit besteht für den Inhaber die Möglichkeit, auf besonders geschützte Online-Daten oder -Dienste zugreifen und elektronische rechtssichere Unterschriften erstellen zu können.
Die SMC-B, also die Secure Module Card für Betriebsstätte, ist ein elektronischer Institutionsausweis, welcher Praxen und Gesundheitsbetriebe mit der Telematikinfrastruktur vernetzt. Sie ähnelt dem Format einer gängigen SIM-Karte und muss in das Kartenterminal der Institution gesteckt werden.
Sie ist zwingend erforderlich, damit die TI-Installation vorgenommen werden kann und dem Betrieb der Zugriff auf vertrauenswürdige Daten sowie eine sichere Kommunikation im Medizinwesen gewährleistet werden kann. Um die SMC-B beantragen zu können, muss eine Personenverknüpfung zu einem Betriebsleiter oder Geschäftsinhaber vorhanden sein. Außerdem sollte es im Betrieb bereits eine Person geben, die einen eHBA besitzt.
Informationen und FAQ zum elektronischen Berufsausweis (eBA) für Betriebe im Gesundheitshandwerk
- Faltblatt des DHKT:
- Zentralverband des Deutschen Handwerks:
Informationen zum Hintergrund, FAQ und Antragsverfahren
Hinweis
Bevor Sie einen eBA oder eine SMC-B beantragen, sollten Sie sich über die jeweiligen Kartenanbieter informieren. Welchen Kartendienstleister Sie in Anspruch nehmen, kann von Ihnen selbst entschieden und im Antrag ausgewählt werden.
eBA und SMC-B: Alle Kartenanbieter im Überblick
Möchten Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eBA) oder die Secure Module Card für Betriebsstätte (SMC-B) beantragen, können Sie selber entscheiden, wer Ihre Karte herstellen soll. Es stehen Ihnen vier verschiedene Kartenanbieter zur Auswahl. Der gewünschte Kartendienstleister kann anschließend im jeweiligen Antrag der Handwerkskammer ausgewählt werden.
Kartenanbieter zur Auswahl:
Beantragung
Für die Beantragung müssen Sie sich zuerst im Kundenportal der Handwerkskammer Erfurt anmelden oder neu registrieren.
Die Beantragung Ihres Heilberufsausweises (eBA) und der Gesundheitskarte (SMC-B) erfolgt nach dem Kundenlogin hier an dieser Stelle oder im Kundenportal-Bereich.
Ablauf der Beantragung
Elektronischer Heilberufsausweis (eBA):
- Kundenportal anmelden / neu registrieren
- Personen-PIN im Kundenportal beantragen (einmalig)
- PIN-Verknüpfung im Kundenportal herstellen (einmalig)
- eBA im Kundenportal beantragen
Gesundheitskarte (SMC-B):
- Kundenportal anmelden / neu reistrieren
- Personen-PIN im Kundenportal beantragen (entfällt wenn bereits eBA beantragt wurde)
- Verknüpfung mit Person im Kundenportal (entfällt wenn bereits eBA beantragt wurde)
- Betriebs-PIN im Kundenportal beantragen (einmalig)
- Verknüpfung mit Betrieb im Kundenportal (einmalig)
- SMC-B im Kundenportal beantragen
Um eine bestmögliche Beratung zu gewähren, betreuen die Mitarbeiterinnen der Handwerksrolle nach folgenden Landkreisen und Städten:
- Gotha
- Ilm-Kreis
- Städte/Gemeinden Nordhausen
- Weimarer Land
- Weimar
- Eichsfeld
- Kyffhäuserkreis
- Sömmerda
- Stadt Nordhausen
- Erfurt
- Unstrut-Hainich-Kreis