Prüfungen, Ausbildungs- und Lehrgangswesen (wird laufend aktualisiert und ergänzt) Corona: Hinweise aus dem Bildungsbereich

Aktuell

12.01.2022

Informationen für Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe

- Maßnahmen zum Infektionsschutz auf dem Gelände des Berufsbildungszentrums (BBZ) der Handwerkskammer Erfurt -
- Regelungen zur Durchführung und Fördermöglichkeiten der Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk -

Gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-, vom 24.11.2021) beachten Sie bitte die wichtigsten Maßnahmen zum Infektionsschutz auf dem Gelände des Berufsbildungszentrums (BBZ) der Handwerkskammer Erfurt:

  • Teilnehmende am Unterrichts- und Ausbildungsbetrieb oder an den Maßnahmen, die nicht über einen Impfnachweis, einen Nachweis der Genesung oder einen Nachweis über ein negatives Ergebnis einer Testung (Antigenschnelltest) verfügen, haben sich täglich auf das Vorliegen einer Infektion testen zu lassen. Dabei ist die jeweilige Testung vor Beginn des Unterrichts- und Ausbildungsbetriebes durchzuführen. Von Teilnehmenden vorgelegte gültige Testzertifikate werden von der Bildungsstätte anerkannt.

  • Für jeden notwendigen Test nach der gültigen Verordnung werden Kosten in Höhe von 5,00 € sofort fällig. Diese sind bar vom Teilnehmenden vor Ort zu entrichten. Eine Quittung wird bei Bedarf ausgestellt. 

Mithilfe von richtungsweisenden Weichenstellungen der Bundes- und Landesregierung, werden auch die Regelungen zur Durchführung und die Fördermöglichkeiten der Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk immer wieder den aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Fördergeber des Landes (ESF) und des Bundes unterstützen die Durchführung des Lehrbetriebes mit folgenden Maßnahmen:

  • Möglichkeit der optional zeitlichen Verkürzung der ÜLU-Ausbildungswoche auf 3 Tage von Montag bis Mittwoch oder von Donnerstag bis Samstag, jeweils von 7:15 bis 16:00 Uhr für Kurse, die eine Kompensation der Lehrgangsinhalte zulassen.

  • Übernahme des betrieblichen Eigenanteils an den Kosten des Lehrgangs durch Fördermittel des Landes/ESF für alle Lehrgangsteilnahmen auch für das Jahr 2022. Die Eigenanteile an den Kosten für eine Übernachtungsunterbringung und die Lehrgangskosten für Ergänzungslehrgänge werden nicht übernommen.

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14.12.2021

08.12.2020

Auszubildende sind für Distanzunterricht der Berufsschulen freizustellen

Hinsichtlich der Ausbildungspflichten sollten ausbildende Unternehmen und Lehrlinge folgendes wissen: 

Grundsätzlich ist das Ausbildungsunternehmen  gemäß § 15 BBiG verpflichtet, die/den Auszubildende/n für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Dabei werden Blockwochen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an fünf Tagen mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Ausbildungsunternehmen gleichgestellt. Gleiches gilt für die tageweise Beschulung mit mindestens fünf Unterrichtsstunden pro Tag.

  • Häusliches Lernen bedeutet hierbei, dass Auszubildende in den Zeiten der Berufsschule vom Ausbildungsunternehmen freizustellen sind, und schulische Aufträge zu Hause abarbeiten und erfüllen. Eine Beschäftigung im Unternehmen ist in diesen Zeiten nicht vorgesehen.  
  • Umfassen die schulischen Aufgaben ein Gesamtvolumen von 25 Unterrichtsstunden an insgesamt fünf Tagen besteht keine Verpflichtung zur zusätzlichen praktischen Ausbildung im Unternehmen.
  • Das Ausbildungsunternehmen kann die Erledigung der Aufgaben im Unternehmen anordnen, sofern die räumlichen und technischen Bedingungen sichergestellt sind (PC/ Internet).
  • Schulische Aufträge, die im häuslichen Lernen erbracht werden, sind mit dem jeweiligen Umfang und Inhalten im Ausbildungsnachweisheft zu dokumentieren. Die Unterzeichnung dessen erfolgt durch den Lehrer oder den Ausbildungsverantwortlichen im Unternehmen.

Die Handwerkskammern gehen davon aus, dass jede Berufsschule individuell verfährt und die Ausbildungsunternehmen und Auszubildenden direkt über die jeweiligen veränderten Planungen und Umsetzungen des häuslichen Lernens informiert. Entsprechende Anfragen von Unternehmen werden von unseren Bildungsberatern daher direkt an die jeweilige Berufsschule verwiesen.



Billigkeitsleistungen zur Ausbildungsvergütung

Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 a) BBiG müssen Ausbildungsbetriebe für die Vergütung ihrer Auszubildenden trotz krisenbedingter behördlich angeordneter (Teil-)Betriebsschließungen für bis zu sechs Wochen weiter aufkommen.

Um die betroffenen Unternehmen hierbei zu entlasten, gewährt der Freistaat Thüringen Billigkeitsleistungen als freiwilligen Teilausgleich für die fortgezahlte Ausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Betrachtet werden dabei nur die Ausbildungsverhältnisse, die der Schließung direkt zuzuordnen sind. Durch den Ausbildungszuschuss sollen krisenbedingte Kündigungen von Auszubildenden verhindert und die duale Ausbildung in Zeiten des Fachkräftemangels gestärkt werden.

Berufsorientierung und Ausbildungsberatung

Starten statt Warten - Entdecke über 130 Ausbildungsberufe im Handwerk.

Durch die Corona-Pandemie waren eine ausreichende Berufsorientierung sowie Beratungsgespräche vor Ort nur eingeschränkt möglich. Daher haben wir unser Informationsangebot zum Thema Berufswahl ausgebaut. Lesen Sie hier, wie die Handwerkskammer Erfurt die Schulabgänger, Studienaussteiger, Eltern und Lehrer bei der Berufswahl unterstützt.

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Ausbildungsprämie des Bundes

Stand: 13.01.2022


Für Anfragen zu den Auswirkungen des Coronavirus hat die Handwerkskammer Erfurt für den Bildungsbereich eine Hotline eingerichtet. Diese ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 - 17 Uhr und Freitag 8 - 13.30 Uhr verfügbar.



Telefon: 0361 / 67 07 - 8181

E-Mail: covid-bildung@hwk-erfurt.de



Online-Kontakt: Prüfungen, Ausbildungs- und Lehrgangswesen



Corona: Aktuelle Fragen Prüfungen

1. Was geschieht, wenn ein Prüfungstermin abgesagt werden muss?

2. Wann werden verschobene Prüfungen nachgeholt?

3. Muss ich mich erneut zur Prüfung anmelden?

4. Was passiert mit den Prüfungsgebühren?

5. Ab wann dürfen Prüfungen wieder durchgeführt werden?

6. Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Prüfungstermins auf das Berufsausbildungsverhältnis?

7. Umgang mit landes- oder bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben bei abgesagten Prüfungsterminen

8. Umgang mit Zwischenprüfungen

9. Gibt es Schadensersatz für abgesagte Prüfungen?

zu den Antworten

Corona: Aktuelle Schwerpunktfragen Ausbildung

1. Wenn Berufsschulen und überbetriebliche Lehrwerkstätten geschlossen haben, sind die Auszubildenden frei zu stellen?

2. Kann ich Kurzarbeitergeld für Auszubildende beantragen?

3. Welche Möglichkeiten gibt es, die Ausbildung weiter zu gewährleisten?

4. Wie verhält es sich mit der Vergütungspflicht bei Betriebsschließung/Freistellung oder Kurzarbeit?

5. Gibt es Kurzarbeitergeld für Ausbilder?

6. Wie verhält es sich mit der Kündigung von Auszubildenden?

7. Wie verhält es sich mit Aufgaben, die die Lehrlinge von der Berufsschule bekommen haben?

8. Ist Homeoffice für Auszubildende möglich?

9.  Darf ein Auszubildender von der Ausbildung fern bleiben?

10. Kann der Auszubildende in den Urlaub geschickt werden?

11. Verlängert sich die Ausbildungszeit wenn Prüfungen verschoben werden?

12. Worauf müssen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende achten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?

13. Darf der Betrieb den Auszubildenden – insbesondere bei einer Vorerkrankung – aufgrund der Fürsorgepflicht nach Hause schicken? Wenn ja, was ist mit der Vergütung?

14. Ist es gestattet, Auszubildende auf Baustellen in Risikogebiete mitzunehmen, für das die Heimatstadt Quarantäne angeordnet hat bei der Rückkehr?

15. Haben längere Ausfallzeiten in der Berufsschule Auswirkungen auf die Prüfungsanforderungen?

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Corona: Aktuelle Fragen Einstiegsqualifizierung

1. Derzeit ist eine Mindestdauer von 6 Monaten für eine Förderung vorgesehen. Aufgrund von (vorrübergehenden) Betriebsschließungen werden diese Fristen ggf. unterschritten. Fällt dann der Anspruch auf Förderung eines bereits bewilligten Vertrags (auch rückwirkend) weg?

2. Müssen Betriebe ggf. bereits ausgezahlte Zuschüsse für Einstiegsqualifizierungen zurückzahlen?

3. Können Verträge auch über den Zeitraum der Betriebsschließung unterbrochen werden bzw. kann die Förderung auch in diesem Fall fortgesetzt werden?

4. Sollte die Kammer ein Zertifikat ausstellen, auch wenn die EQ aufgrund einer Betriebsschließung kürzer als die erforderlichen 6 Monate dauert?

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Unterstützung von Auszubildenden durch abH/AsA

1. Können ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung zur gezielten Prüfungsvorbereitung genutzt werden?

2. Wie kann die Präsenzpflicht der Teilnehmer von abH/AsA bei aus Infektionsschutzgründen verordneten Kontaktverboten ersetzt werden?

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