Unterstützung von Auszubildenden durch abH/AsA

1. Können ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung zur gezielten Prüfungsvorbereitung genutzt werden?

Die Träger sollten darauf gezielt angesprochen und um Kontaktaufnahme auch zu Berufsschulen und überbetrieblichen Bildungsstätten aufgefordert werden.



2. Wie kann die Präsenzpflicht der Teilnehmer von abH/AsA bei aus Infektionsschutzgründen verordneten Kontaktverboten ersetzt werden?

Die Präsenzpflicht kann, so die BA, nach folgenden Maßgaben durch Distanzlernen ersetzt werden: Das Online-Angebot muss zielgruppengerecht und im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten datenschutzkonform sein und den Maßnahmeinhalt im Wesentlichen abdecken können. Neben notwendiger Nachholung und Komprimierung von Maßnahmeinhalten können alternative, insbesondere digitale Lernformen wie bspw. E-Learning, Videotelefonie, virtuelles Klassenzimmer herangezogen werden, um den Teilnehmenden eine ortsunabhängige Kommunikation und Lernmöglichkeit bieten zu können. Sofern Bildungs-/Maßnahmeträgern hierfür digitale Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sollten diese abfragen, ob Teilnehmende zu Hause über einen Internetzugang bzw. über die notwendige technische Ausstattung verfügen.