534_010_HWK_Baufacharbeiter_2009
HWK EF

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe bis Ende September verlängert

Obwohl die Infektionszahlen im Kammerbezirk Erfurt in den vergangenen Wochen deutlich gesunken sind und weitreichende Öffnungen ermöglicht haben, hat die Corona-Pandemie weiterhin Einfluss auf die Handwerksbetriebe und ihr unternehmerisches Tun. Sie sind somit weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe bis September 2021 verlängert und zum Teil angepasst wird.

„Das ist ein gutes Signal für alle Betriebe, die weiterhin unter den Konsequenzen der Pandemie leiden. Die Verlängerung der Programme schafft ihnen einen wichtigen Puffer – sofern die Hilfen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.

Die Hilfen im Überblick

  • Die von Januar bis Juni 2021 gültige Überbrückungshilfe III wird von Juli bis 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Der maximale Förderbetrag der Überbrückungshilfe III beträgt 12 Millionen Euro, der der Überbrückungshilfe III Plus 40 Millionen Euro. Ab Juli 2021 können Anwalts- und Gerichtskoten mit bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ersetzt werden. Berechtigte Unternehmen können zwischen einer Personalkostenpauschale und der Restart-Prämie wählen.

  • Ab Juli 2021 kann anstelle der Personalkostenpauschale auch die Restart-Prämie beantragt werden. Dazu muss im Zuge der Wiedereröffnung a) Personal aus der Kurzarbeit zurückgeholt, b) neue Mitarbeiter eingestellt oder c) die Beschäftigung insgesamt anderweitig erhöht werden, zum Beispiel durch die Ausweitung von Wochenstunden je Mitarbeiter. Mai 2021 gilt als Vergleichsmonat, die Differenz zum Vergleichsmonat ist die Berechnungsgrundlage.

    Die Zuschüsse sind gestaffelt: Im Juli 2021 betragen sie 60 Prozent der Differenz zum Monat Mai 2021, im August 2021 40 Prozent der Differenz zum Monat Mai 2021 und im September 2021 20 Prozent der Differenz zum Monat Mai 2021. Eine betragsmäßige Obergrenze wird bisher nicht genannt. Die Restart-Prämie ist jedoch ein Teil der Überbrückungshilfe III Plus. Somit gelten die darin festgelegten Obergrenzen.

  • Die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige wird als Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Während von Januar bis Juni 2021 1.250 Euro pro Monat möglich waren, wird das Programm zwischen Juli und September 2021 auf 1.500 Euro pro Monat aufgestockt. Der Höchstbetrag beträgt damit insgesamt 12.000 Euro.

Weiterführende Informationen:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de