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DS-GVO: Neue Regelungen ab Mai 2018

Workshop

DS-GVO: Neue Regelungen ab Mai 2018 EU-Datenschutzgrundverordnung kommt - Was nun? Das Handwerk in der Pflicht!

Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft.  Diese enthält umfangreiche Änderungen im Datenschutz, die auch das Bundesdatenschutz­gesetz betreffen. Dieses wurde mittlerweile durch die Bundesregierung novelliert und im Bundesrat bestätigt und tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Betroffenen Rechte wurden in der neuen Verordnung gestärkt und empfindliche Sanktionen bei Datenschutzverstößen verankert. Alle Unternehmen müssen sich aus diesem Grund schnellstmöglich und intensiv mit den neuen Anforderungen des Datenschutzes beschäftigen und die Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse analysieren und Maßnahmen ableiten.

Die Veranstaltung gibt einen kompakten Überblick über die Regelungen des neuen Daten­schutzrechts. Teilnehmer erhalten wertvolle Hinweise, wie sie die anstehenden Herausforde­rungen bestmöglich bewältigen können.

Referent: Prof. Dr. Andre Döring

  • Prof. für Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Merseburg
  • Experte für Datenschutz und Informationssicherheit im Kontext der Digitalisierung von Unternehmen
  • Direktor des „INMEDA – Institut für medizinischen Datenschutz (Leipzig und Merseburg)“
  • Datenschutz- und Informationssicherheitsexperte
  • IT-Security-Auditor (TÜV PersCert)
  • Datenschutzbeauftragter (TÜV PersCert)

Herr Döring blickt auf fünfzehn Jahre Erfahrung als Top-Management, Organisations- und IT-Berater im deutschen Mittelstand zurück.



Allgemeine Informationen Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung

Art. 91: „ … Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.“

Die DS-GVO ist eine allgemeine Regelung mit unmittelbarer innerstaatlicher Geltung

„Durchgriffswirkung“
Grundsätzliche Vollharmonisierung im nichtöffentlichen Bereich
Ersetzt nationales Datenschutzrecht, führt geradewegs zur Unanwendbarkeit entgegenstehender nationaler Regelungen wie BDSG und LDSG
Öffnungsklauseln für nationalen Gesetzgeber in bestimmten Bereichen – Richtlinien-Charakter im öffentlichen Bereich
Die Zweijährige Anpassungsphase für Rechtsbereinigung und Folgeänderungen läuft am 25. Mai 2018 aus.



Hinweis: Je nach Verstoß können Bußgelder verhängt werden:

bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.



Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages



Wann: 22.02.2018 um 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Wo: Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt, Alacher Chaussee, 99092 Erfurt

Referent: Prof. Dr. Andre Döring

Veranstalter: Handwerkskammer Erfurt - Technologie

Anfahrtsplan: