Neues Förderprogramm zur Verbesserung der Barrierefreiheit-Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)

Was wird gefördert?

Das Förderziel ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen und Menschen im Alter barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren.

Förderbeispiele sind: 

  • bauliche Barrierefreiheit (Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, Orientierung in Gebäuden)
  • Verbesserung der Barrierefreiheit im Außen- und Verkehrsraum (Wege, Plätze, barrierefreie Spielplätze oder Wanderwege)
  • digitale Barrierefreiheit (Internet- und Intranetseiten, Applikationen und Softwarelösungen)
  • barrierefreie Information und Kommunikation (leichte Sprache, Tastmodelle)
  • Beschaffung und/oder Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungs-elementen
  • Investition in Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit

Wer darf die Förderung beantragen?

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche Personen und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz im Freistaat Thüringen sein.

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinden/ Kommunen
  • öffentliche Einrichtungen

Falls die juristische Person ihren Hauptsitz nicht in Thüringen hat, sollte die Maßnahme überwiegend auf dem Gebiet Thüringens ihre Wirkung entfalten. Der zuständige kommunale Behindertenbeauftragte hat eine Stellungnahme abzugeben.

 Wieviel wird gefördert?

Die Förderung wird den Zuwendungsempfänger*innen im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahl-bare Zuwendung (Zuschuss) in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungs-fähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung darf den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigen. Im Falle antragstellender natürlicher Personen darf die Zuwendung den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen, sofern das Vorhaben keinen unternehmerischen Zwecken dient. Die Zuwendungen für Unternehmen werden als sogenannte De-minimis-Beihilfen gewährt.

Quelle:                   https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Barrierefreiheitsfoerderprogramm

Richtlinie:             https://www.aufbaubank.de/Download/Richtlinie_ThueBaFF.pdf

Liste der Behindertenbeauftragten: https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/lag-der-kommunalen-behindertenbeauftragten/#c157

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Sandra Specht

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