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Handwerkskammer Erfurt stellt die wichtigsten Hilfsinstrumente vorCorona-Hilfen für Handwerksbetriebe

Die Corona-Regeln wurden verschärft, Weihnachtsmärkte verboten und lang geplante Weihnachtsfeiern abgesagt: Zahlreiche Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen, vor allem Lebensmittelgewerke und Gesundheitshandwerke, rechnen mit erheblichen Umsatzeinbußen in der Advents- und Weihnachtszeit, teilweise sind sie in ihrer Existenz bedroht und auf Unterstützung des Staats angewiesen.

Die Handwerkskammer Erfurt stellt die wichtigsten Hilfsinstrumente vor:

Überbrückungshilfe IV

  • Die Überbrückungshilfe wird im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 als Überbrückungshilfe IV fortgeführt. Darüber können Fixkosten erstattet werden. Die Voraussetzung dafür ist ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.

  • Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Die förderfähigen Kostenpositionen bleiben weitgehend unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pracht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden. Neu ist: Kostenpositionen wie Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben sind künftig nicht mehr förderfähig.

  • Modifiziert wird der aktuelle Eigenkapitalzuschuss. Betriebe mit einem coronabedingten durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozet im Dezember 2021 und Januar 2022 können in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalogs erhaltenen. Für Unternehmen, die von Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen sind, beträgt der Zuschlag 50 Prozent. Als zugangsvoraussetzung ist hier ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent im Dezember 2021 hinreichend.

Neustarthilfe 2022

  • Solo-Selbstständige können Wirtschaftshilfen im Rahmen der „Neustarthilfe 2022“ beantragen, das für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird. Darüber können sie weiterhin direkte Zuschüsse als Betriebskostenpauschale bis zu 1.500 Euro pro Monat erhalten; insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro. Die übrigen Zugangsvoraussetzungen entsprechen denen der „Neustarthilfe Plus“.

KfW-Sonderprogramm & KfW-Schnellkredit

  • Die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm und im KfW-Schnellkreidt wird bis zum 30. April 2022 verlängert. Die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen wurden erhöht, woraus neue Kreditobergrenzen im KfW-Schnellkredit resultieren.

  • Folgende Kreditobergrenzen gelten ab Januar 2022:
    - für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro)
    - für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro)
    - für Unternehmen mit bis zu zehnn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro)

Bürgschafts- und Garantieprogramme

  • Die Antragsfrist für die Bürgschafts- und Garantieprogramme zu Corona-Sonderbedingungen Bürgerschaften der Bürgschaftsbanken, Garantien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, Großbürgschaften) wird bis zum 30. April 2022 verlängert. Der 30. Juni 2022 als Frist für die Bürgschafts-/Garantiezusagen bleibt bestehen.

 

Die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung erfolgt weiterhin durch die Thüringer Aufbaubank (TAB). Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee stellte für den Corona-Winter zusätzliches Personal für eine schnelle Abwicklung der Förderanträge in Aussicht. 

 Zur Übericht der Thüringer Aufbaubank (www.aufbaubank.de/Corona/Finanzhilfen-und-Risikoentlastung)