(wird laufend aktualisiert und ergänzt) Corona: Finanzen / Bürgschaften / Zuschüsse

13.12.2021

Corona-Hilfen für Handwerksbetriebe

 Handwerkskammer Erfurt stellt die wichtigsten Hilfsinstrumente vor

Die Corona-Regeln wurden verschärft, Weihnachtsmärkte verboten und lang geplante Weihnachtsfeiern abgesagt: Zahlreiche Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen, vor allem Lebensmittelgewerke und Gesundheitshandwerke, rechnen mit erheblichen Umsatzeinbußen in der Advents- und Weihnachtszeit, teilweise sind sie in ihrer Existenz bedroht und auf Unterstützung des Staats angewiesen.



Aktuelle Programme für Unternehmen, die von den Schließungen betroffen sind:

www.aufbaubank.de/Corona

Zinsloses Darlehen „Corona Ü-III“ als Zwischenfinanzierung für Bundes-Überbrückungshilfe III

 Zum Programm: www.aufbaubank.de/foerderprogramme/corona-ue-iii-zwischenkredit

 Fragen und Antworten: www.aufbaubank.de/corona/faq


14.10.2021

"Neustarthilfe Plus" für Oktober bis Dezember 2021 kann beantragt werden

 Anmeldung zum Direktantrag für Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Neustarthilfe sowie Neustarthilfe Plus (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

 Neustarthilfe Plus - FAQ - Häufige Fragen und Antworten (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) in Erfurt.



16.02.2021

Beantragung der Neustarthilfe für Soloselbstständige ab sofort möglich

 mehr Informationen



10.02.2021

Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

 mehr Informationen

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Überbrückungshilfe III

Start der Antragstellung Überbrückungshilfe III / nur Standartvariante für Unternehmen mit mind. einem Beschäftigten:

 mehr Informationen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH)

Hinweis: Antragstellung nur über zertifizierte Steuerbüros



Eine Antragstellung für Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist jetzt möglich.

 mehr Informationen (www.aufbaubank.de/Infothek)

Hinweis: siehe Unterpunkt 6

 

Start einer Zwischenfinanzierung (Darlehen) für die Überbrückungshilfe III im Land:

 mehr Informationen (www.aufbaubank.de/Foerderprogramme)



www.bundesfinanzministerium.de

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Überbrückungshilfe II

 www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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Überbrückungshilfe Unternehmen - Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“

FAQ - www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de



Außerordentliche Wirtschaftshilfe November 2020 - FAQ-Liste

Seit 25.11.2020 stehen nunmehr die Details der Hilfen fest, die der ZDH in einer FAQ-Liste zusammengestellt hat. Die Liste wird künftig fortgeschrieben. Ferner sind die Antragsformulare sowie weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung eingestellt, die Sie über den folgenden Link erhalten: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Details der Novemberhilfe:

FAQ-Liste des ZDH - Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Fonds „Corona Spezial“

Das Land Thüringen hat ein neues Programm aufgelegt. Neben der Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds gibt es nun den zusätzlichen Fonds „Corona Spezial“, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Die Antragstellung ist über die Thüringer Aufbaubank möglich.

Finanzierungsfonds "Corona Spezial" (aufbaubank.de)



Thüringer Corona-Soforthilfeprogramm

Rückzahlung nicht benötigter Zuschüsse „Soforthilfe“ an die Thüringer Aufbaubank 

Überweisen Sie den nicht benötigten Zuschussbetrag auf eines der in der Fußzeile des Bewilligungsbescheides angegeben Konten. Als Verwendungszweck tragen Sie bitte die im Bewilligungsbescheid angegebene Vorhabens-Nr. ein, verbunden mit dem Hinweise „Rückzahlung“.

Soforthilfeprogramm Corona 2020 Wirtschaft - aufbaubank.de

Rahmenbedingungen für das Bürgschaftsgeschäft in Thüringen angepasst

Zur Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten wirtschaftlichen Herausforderungen haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen die Rahmenbedingungen für das Bürgschaftsgeschäft in Thüringen angepasst und dieses wichtige Finanzierungsinstrument gestärkt.

In diesem Zusammenhang sind die Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um den kleinen und mittelgroßen Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld einen schnellen und einfachen Finanzierungszugang zu ermöglichen. Bis zunächst 31.12.2020 gelten folgende Änderungen: 

  • Bürgschaftsobergrenze EUR 2,5 Mio.
  • Bürgschaftsobergrenze BBT express TEUR 250 
  • Bürgschaftsobergrenze BBT basis TEUR 250 
  • Beschleunigte Entscheidungsverfahren

Im beigefügten Infoblatt (Stand 17.03.2020) erhalten Sie eine Übersicht der Maßnahmen. Alle weiteren Voraussetzungen für eine Bürgschaft bleiben bestehen.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die regionalen Ansprechpartner der Bürgschaftsbank Thüringen und Herr René Albrecht zentral unter der Tel.-Nr. 0361 - 21 35 170 zur Verfügung.





Sollte es durch den Corona-Virus zu Lieferengpässen oder anderweitigen Ausfällen kommen und Aufträge nicht (rechtzeitig) abgearbeitet werden, können die Deutschen Bürgschaftsbanken die notwendigen Kredite zur Überbrückung besichern. Eine kostenlose Anfrage kann über das Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden. Die Bürgschaftsbank Thüringen erreichen Sie unter folgendem Link.

bb-thueringen.de



Finanzhilfen

Um die vom Corona-Virus betroffenen Thüringer Unternehmen zu unterstützen, wurden bestehende Förderrichtlinien der Thüringer Aufbaubank geändert, um den Antragstellerkreis zu erweitern.

Zusätzlich hat die Bundesregierung beschlossen, um Umsatzrückgänge infolge des Corona-Virus abzufedern, dass KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite universell gelockerten Bedingungen unterliegen.

aufbaubank.de

bmwi.de

kfw.de