Technische Regeln der Elektroinstallation

ausreichend freie Plätze

Heiko Kubenka

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Kosten

Kurs: 1.750,00 €

förderfähig

Unterricht

29.05.2026 - 27.06.2026

Freitag 14:00 Uhr - 20:15 Uhr, Samstag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 80 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Erfurt

Kontakt

Karrierecenter der HWK Erfurt

Tel. 0361 6707-5520

karrierecenter--at--hwk-erfurt.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 20005105-0

Zum Errichten und Arbeiten an elektrischen Anlagen am öffentlichen Netz ist die Eintragung in das Elektroinstallateur-Verzeichnis eines Versorgungsnetzbetreibers (VNB) erforderlich. Voraussetzung zur Eintragung ist ein Sachkundenachweis, der die Qualifikation des Antragstellenden bestätigt.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen, Einschlägige technische Vorschriften und allgemeine anerkannte Regeln der Elektrotechnik
  • Einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des  Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und Ausrüstungsanforderungen
  • Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen, Erzeugungsanlagen und Geräten inkl. Dokumentation
  • Schaltanlagen und Verteiler
  • Projektierungsgrundlagen für elektrische Anlagen
  • Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zum Anschluss an das Niederspannungsnetz

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker, Industriemeister, Handwerksmeister mit Abschluss im Bereich der Elektrotechnik

Information

Bei Fragen zum Lehrgang berät Sie das Team des Karrierecenter gern persönlich, telefonisch unter der Nummer 0361 6707-5520 oder per E-Mail: karrierecenter@hwk-erfurt.de

Voraussetzungen

Die Handwerkskammer bietet nur die Ausbildung bis zur Sachkundefeststellung an! Zur Sachkundefeststellung kann zugelassen werden: .... - Personen, die einen Meistertitel im Elektrohandwerk besitzen, aber das Prüfungsziel "Elektro- und Sicherheitstechnik" nicht erreicht haben. - Personen, die eine Anerkennung gemäß §7 (2) HwO in Verbindung mit der HwREintrV vom 29.06.2005 (Ingenieure, Master, Bachelor, Techniker, Industriemeister, sonstige) in der Elektrotechnik besitzen oder Personen, die eine Ausnahmbewilligung gemäß §8 HwO oder §9 in Verbindung mit EU/EWR HwV vom 20.12.2007 (z.B. EU/EWR/Schweiz) besitzen. - Industriemeister, Ingenieure und Techniker aus dem Elektrobereich, Altgesellen, die eine Ausübungsberechtigung nach §7b HWO oder nach §8 bzw. §7a HWO haben.

Abschluss

Sachkundenachweis TREI. Die Sachkundefeststellung wird vom Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen/Thüringen durchgeführt und separat in Rechnung gestellt.

Förderung

Wenn Sie mehr erfahren möchten zu passenden Fördermöglichkeiten, finden Sie diese unter "weitere Informationen".