Wichtiger Hinweis für Existenzgründer

Ab dem 1. Januar 2021 besteht für neugegründete Unternehmen die Pflicht, dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aktiv durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung (im Folgenden als Fragebogen bezeichnet) innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Weg mitzuteilen.

Die Details finden Sie im Informationsschreiben unter Downloads.