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HWK EF

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)

Ziel

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.

Voraussetzungen

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser

oder

  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder

  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Was wird gefördert

  • Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Qualitätsmanagement, Konfliktmanagement,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Förderhöhe

  • einmalige Auszahlung eines IT-Bonus für die Anschaffung eines PC oder Hardware im ersten Jahr der Förderung, bei gleichzeitiger Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in Höhe von 250 Euro.
  • Hierfür gibt es bis zu 8.700 EUR in maximal drei Jahren - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer/Berufsbildungsstelle beantragt werden.

Förderdauer

Die Förderdauer beträgt drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Die Förderung beginnt frühestens nach Abschluss der Berufsausbildung.

Antragsstellung

Anträge sind bei der Handwerkskammer, die das Berufsausbildungsverhältnis geführt hat, bis zum 30.11. des laufenden Jahres einzureichen.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Downloads. Bitte reichen Sie Ihren Antrag im Original per Post ein!

Weitere Informationen erhalten Sie unter sbb-stipendien.de

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Sebastian Vogelsberg

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 5511

Fax 0361 / 67 07 - 9172

svogelsberg--at--hwk-erfurt.de