Verlängerung der Innovationsprämie zur Ergänzung des Umweltbonus für Elektromobile und andere alternative Antriebe bis zum 31. Dezember 2022 - Neue Förderrichtlinie seit dem 1. Januar 2022!

Reine E-Autos werden aktuell mit bis zu 6.000 Euro gefördert (9.000 Euro bei Berücksichtigung des Herstelleranteils), Plug-in-Hybride mit max. 4.500 Euro (6.750 Euro mit Herstelleranteil). Bei einem Listenpreis über 40.000 Euro reduziert sich die Förderung. Die Förderung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) sowie Nutzfahrzeuge N2, die mit dem Pkw- Führerschein Klasse B geführt werden dürfen.

Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie und der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hinweis: Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bittet das BAFA darum, darauf zu achten, dass bereits beim Erstantrag alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden (siehe Merkblatt).

Für Nachfragen beim BAFA stehen die Mitarbeiter am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8:30 Uhr – 16:00 Uhr unter der Rufnummer 06196 908-1009 zur Verfügung.

Quelle: www.zdh.de

Bundesanzeiger: Richtlinie

Merkblatt: Merkblatt

BAFA: Antrag stellen

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Sandra Specht

Beauftragte/r für Innovation und Technologie

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 6282

Fax 0361 / 67 07 - 9368

sspecht--at--hwk-erfurt.de