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Thüringer Handwerk begrüßt Baupaket der Landesregierung – Kleine Bauvorlageberechtigung als Meilenstein

01. Dezember 2025

Der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) begrüßt das von der Landesregierung vorgelegte Baupaket ausdrücklich als wichtigen Schritt für die Zukunft des Bau- und Ausbauhandwerks in Thüringen. Besonders erfreut zeigt sich der THT über die Einführung der „kleinen Bauvorlageberechtigung“ für Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau. Diese Regelung, die als Punkt 18 im Thüringer Entlastungsgesetz verankert ist, war eine langjährige Kernforderung des Thüringer Handwerks und wurde bereits seit 2020 in den Positionspapieren des THT nachdrücklich eingefordert.

Meisterkompetenz endlich anerkannt – Bürokratieabbau für die Praxis

Mit der kleinen Bauvorlageberechtigung erhalten Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmerer-Handwerks sowie staatlich geprüfte Techniker die Möglichkeit, für bestimmte kleinere Bauvorhaben eigenständig Bauanträge einzureichen. „Die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung war längst überfällig. Thüringen war bislang eines der wenigen Bundesländer, die diese Regelung nicht vorgesehen hatten. Mit dieser Entscheidung wird die Meisterqualifikation endlich angemessen gewürdigt und die Eigenverantwortung sowie Flexibilität unserer Betriebe deutlich gestärkt“, betont THT-Präsident Stefan Lobenstein.

Weitere positive Maßnahmen: Umbauordnung, Digitalisierung, Bürokratieabbau

Der THT begrüßt darüber hinaus die Einführung eines Umbau-Paragraphen nach niedersächsischem Vorbild, der die Aufstockung und den Umbau bestehender Gebäude zur Wohnraumschaffung erleichtert, ohne dass das gesamte Gebäude an aktuelle Bauvorschriften angepasst werden muss. Auch die Digitalisierung der Bauantragsverfahren und die Verkürzung der Genehmigungsfristen sind wichtige Schritte, die den Service für Betriebe und Bauherren verbessern und die Prozesse beschleunigen. Die geplante flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags bis Ende 2026 sowie die Verkürzung der Genehmigungsfiktionsfrist von drei auf zwei Monate sind ausdrücklich zu begrüßen. Maßnahmen zur Vereinfachung von Vergabeverfahren und Normreduzierung gehen ebenfalls in die richtige Richtung.

Appell: Verwaltungsvollzug als Schlüssel zur Wirkung

Der THT weist jedoch darauf hin, dass gesetzliche Änderungen allein nicht ausreichen. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung in der Verwaltungspraxis. „Die besten Reformen verpuffen, wenn sie nicht mit einer Modernisierung des Verwaltungshandelns einhergehen. Wir brauchen ein Ermöglichungsdenken in den Ämtern – weg von der Suche nach Hinderungsgründen, hin zu lösungsorientiertem Service für das Handwerk und die Bauherren“, so Lobenstein. Der Verwaltungsvollzug muss als zentraler Baustein in jedes Entlastungspaket integriert werden. Nur durch einen kulturellen Wandel und positives, pragmatisches Handeln in den Behörden können die dringend benötigten Entlastungen für Handwerksbetriebe nachhaltig erreicht werden.