Solar Invest - Förderung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien im Strom-und Wärmebereich
Das Wichtigste in Kürze:
- Die neue Richtlinie ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
- Solar Invest ist ein Förderprogramm des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und wird über die Thüringer Aufbaubank ausgegeben.
Was wird gefördert?
Für Maßnahmen nach Nr. 2.2.1 – Nr. 2.2.3 (Richtlinie) wird ein Zuschuss als Festbetrag gewährt:
- Investitionen in Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher (bis 10 kWp) = 900 EUR pro kWp
- Investitionen in Batteriespeicher = 300 EUR pro kWh elektrischer Speicherleistung (Nennkapazität)
- Investitionen in sonstige Speicher = 250 EUR pro m3 Wasseräquivalent
Für alle anderen Maßnahmen erfolgt die Förderung als Anteilsfinanzierung. Die einzelnen Fördersätze entnehmen Sie bitte den Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie.
- Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom und Mieterwärme,
- Beratungsleistungen zum Thema Ausschreibung nach EEG,
- Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes, Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen
- Investitionen zur Realisierung von Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen
- Investitionen in Hausanschlussstationen
- Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Wer wird gefördert?
- Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Wohnungsbaugesellschaften
- Bürgerenergiegesellschaften
- Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
- natürliche Personen
Informationen/ Richtlinie/ Formulare/ Durchführungsbestimmungen
Quelle: www.aufbaubank.de