Solar Invest - Förderung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien im Strom-und Wärmebereich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die neue Richtlinie ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
  • Solar Invest ist ein Förderprogramm des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und wird über die Thüringer Aufbaubank ausgegeben.

Was wird gefördert?

Für Maßnahmen nach Nr. 2.2.1 – Nr. 2.2.3 (Richtlinie) wird ein Zuschuss als Festbetrag gewährt:

  • Investitionen in Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher (bis 10 kWp) = 900 EUR pro kWp
  • Investitionen in Batteriespeicher = 300 EUR pro kWh elektrischer Speicherleistung (Nennkapazität)
  • Investitionen in sonstige Speicher = 250 EUR pro m3 Wasseräquivalent

Für alle anderen Maßnahmen erfolgt die Förderung als Anteilsfinanzierung. Die einzelnen Fördersätze entnehmen Sie bitte den Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie.

  • Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom und Mieterwärme,
  • Beratungsleistungen zum Thema Ausschreibung nach EEG,
  • Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes, Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen
  • Investitionen zur Realisierung von Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen
  • Investitionen in Hausanschlussstationen
  • Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Wer wird gefördert?

  • Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Bürgerenergiegesellschaften
  • Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
  • natürliche Personen

Informationen/ Richtlinie/ Formulare/ Durchführungsbestimmungen

Quelle: www.aufbaubank.de

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Sandra Specht

Beauftragte/r für Innovation und Technologie

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