
Neues Förderprogramm für das Ehrenamt in Thüringen
19. August 2025
Das Handwerk in Thüringen steht nicht nur für wirtschaftliche Stärke, sondern ist auch ein wichtiger Motor des gesellschaftlichen Engagements. Viele Handwerkerinnen und Handwerker setzen sich ehrenamtlich für ihre Region ein – ob in Innungen, Vereinen, der Feuerwehr oder im Gemeinderat. Dieses Engagement verdient Anerkennung und gezielte Unterstützung. Mit dem neuen Thüringer Ehrenamtsgesetz und einem Fördervolumen von 15 Millionen Euro für das Jahr 2025 setzt die Landesregierung ein Zeichen für das Ehrenamt. Ab sofort können Förderanträge gestellt werden.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
Was wird gefördert?
- Projekte mit Zuschüssen von 5.000 bis 50.000 Euro
- Kooperationsprojekte mit Zuschüssen bis zu 100.000 Euro
- Ehrenamtliches Engagement in Bereichen wie Heimat, Kultur, Demokratie, Sport, Bildung, Soziales, Umwelt und mehr
Wer kann einen Antrag stellen?
- Einzelpersonen
- Gruppen und Initiativen
- Juristische Personen (z. B. Vereine und Verbände)
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Antragsfrist für 2025: 15. September 2025
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal des Thüringer Landesverwaltungsamtes: www.ehrenamt-foerdern.de
- Bei Anträgen bis 50.000 Euro kann nach Antragstellung bereits mit dem Projekt begonnen werden
Was wird benötigt?
- Personalausweis
- Gemeinwohl-/Gemeinnützigkeitsnachweis
- Satzung, Verträge, Registerauszüge
- Projektbeschreibung oder Begründung einer Notlagen
Alle wichtigen Informationen finden sind zu finden unter: www.ehrenamt-thueringen.de . Dort stehen überdies praktische Anleitungen und Hinweise zum digitalen Antragsformular bereit.