Hinweis zur Meistergründungsprämie der Thüringer Aufbaubank

Die Richtlinie zum Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ wurde überarbeitet. Die neue Richtlinie ist mit geänderten Konditionen zum 01.01.2026 in Kraft getreten. 

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie muss der Förderantrag sowie die Bewilligung der Zuwendung VOR einer Gründung/Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen erfolgen. Mit der Antragstellung kann jedoch ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden kann, sodass mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns die Gründung/Übernahme bzw. tätige Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen vollzogen werden kann. Es ist ausschließlich eine digitale Antragstellung über das Thüringer Förderportal möglich.

 www.aufbaubank.de/foerderprogramme/meistergruendungspraemie

Die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer Erfurt unterstützen Sie gern bei der Beantragung.
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