
Handwerkskammer Erfurt begrüßt Erleichterungen bei Sonderöffnungen – Klare Leitfäden für Betriebe gefordert
17. September 2025
Die Handwerkskammer Erfurt (HWK Erfurt) begrüßt ausdrücklich die vom Thüringer Sozialministerium erlassene Neuregelung zur Genehmigung von Sonderöffnungen. Die Verlagerung der Zuständigkeit vom Landesverwaltungsamt auf die Kreise und kreisfreien Städte stellt eine wichtige Vereinfachung dar, die insbesondere dem regionalen Handwerk zugutekommt.
„Diese Dezentralisierung der Entscheidungskompetenz ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung und stärkt die kommunale Selbstverwaltung", erklärt Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der HWK Erfurt. „Besonders erfreulich ist die Vereinfachung für traditionelle Anlässe, bei denen nun auf Erfahrungswerte und aktualisierte Unterlagen aus den Vorjahren zurückgegriffen werden kann."
Die Handwerkskammer Erfurt fordert nun die Kreise und kreisfreien Städte auf, zeitnah klare Handlungs- und Maßnahmenleitfäden zu erarbeiten und zu veröffentlichen. „Unsere Handwerksbetriebe, insbesondere im Lebensmittelhandwerk und im Einzelhandel, benötigen Planungssicherheit. Sie müssen frühzeitig wissen, welche Anforderungen für Sonderöffnungen zu erfüllen sind und wie die neuen Verfahren konkret ablaufen", betont Malcherek.
Die neue Regelung entspricht den langjährigen Forderungen des Handwerks nach einer schlankeren, effizienteren Verwaltung. „Wir sehen hier ein positives Signal für weitere Verwaltungsvereinfachungen. Die Praxis wird zeigen, ob die Kommunen die neue Verantwortung im Sinne einer wirtschaftsfreundlichen Genehmigungspraxis wahrnehmen", so Malcherek abschließend.