Elektromobilität - Erhöhung des Umweltbonus

Das Wichtigste in Kürze:

Der erhöhte Umweltbonus ist seit dem 19. Februar 2020 in Kraft getreten und bis Ende 2025 befristet.

Was ist neu?

  • Erhöhung des Umweltbonus für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) von 4.000 auf 6.000 Euro.
  • Plug-In-Hybride (PHEV) erhalten einen Zuschuss von 4.500 Euro (bisher 3.000 Euro).
  • Voraussetzung  jedoch ist:
    • Der Nettolistenpreis der E-Fahrzeuge überschreitet 40.000 Euro nicht.
    • E-Fahrzeuge mit 40.000 – 60.000 Euro Nettolistenpreis erhalten einen reduzierten Bonus. BEV  erhalten 5.000 Euro Zuschuss und PHEV 3.750 Euro.
    • Das E-Fahrzeug muss ein förderfähiges Fahrzeug der Bafa-Liste sein.

Der Bonus wird hälftig vom Bund und den teilnehmenden Kfz-Herstellern getragen. Neu ist, dass der Umweltbonus auch für gebrauchte E-Fahrzeuge beantragt werden kann. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Die bisherige Laufzeit weist nicht mehr als 15.000 Kilometer auf.
  • Wer kann den Bonus beantragen:
    • private und gewerbliche Fahrzeughalter
    • Stiftungen
    • Körperschaften

Hinweis: Es läuft ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission für die bereits im Bundestag beschlossenen Sonderabschreibungen für gewerbliche Elektro-Nutzfahrzeuge.

Liste der förderfähigen Fahrzeuge 

Förderprogramm im Überblick

Quelle: www.zdh.de

Röder_Sandra_002_web HWK EF

Sandra Specht

Beauftragte/r für Innovation und Technologie

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 6282

Fax 0361 / 67 07 - 9368

sspecht--at--hwk-erfurt.de