Elektromobilität - Erhöhung des Umweltbonus
Das Wichtigste in Kürze:
Der erhöhte Umweltbonus ist seit dem 19. Februar 2020 in Kraft getreten und bis Ende 2025 befristet.
Was ist neu?
- Erhöhung des Umweltbonus für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) von 4.000 auf 6.000 Euro.
- Plug-In-Hybride (PHEV) erhalten einen Zuschuss von 4.500 Euro (bisher 3.000 Euro).
- Voraussetzung jedoch ist:
- Der Nettolistenpreis der E-Fahrzeuge überschreitet 40.000 Euro nicht.
- E-Fahrzeuge mit 40.000 – 60.000 Euro Nettolistenpreis erhalten einen reduzierten Bonus. BEV erhalten 5.000 Euro Zuschuss und PHEV 3.750 Euro.
- Das E-Fahrzeug muss ein förderfähiges Fahrzeug der Bafa-Liste sein.
Der Bonus wird hälftig vom Bund und den teilnehmenden Kfz-Herstellern getragen. Neu ist, dass der Umweltbonus auch für gebrauchte E-Fahrzeuge beantragt werden kann. Hier gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Die bisherige Laufzeit weist nicht mehr als 15.000 Kilometer auf.
- Wer kann den Bonus beantragen:
- private und gewerbliche Fahrzeughalter
- Stiftungen
- Körperschaften
Hinweis: Es läuft ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission für die bereits im Bundestag beschlossenen Sonderabschreibungen für gewerbliche Elektro-Nutzfahrzeuge.
Liste der förderfähigen Fahrzeuge
Quelle: www.zdh.de