Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Handwerksbetriebe aller Branchen und Größenklassen, die mit personenbezogenen Daten, beispielsweise auch der eigenen Mitarbeiter, umgehen.
Anforderungen der DSGVO an kleine Betriebe
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) führt in seinen Hilfestellungen einekurze Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für kleine Handwerksbetriebe des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht auf.
Einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benötigen Sie erst ab einer Betriebsgröße von mindestens 10 Personen, die ständig Umgang mit personenbezogenen Daten haben (beispielsweise Geschäftsführung, Lohnbuchhaltung, Personalverwaltung, Kundenverwaltung). Nicht dazu zählen beispielsweise der Monteur, der auf die Baustelle fährt, oder ein/e Friseur/-in, die einen Termin am Telefon entgegen nimmt.
Um zu dokumentieren, wie Sie Kunden- bzw. Mitarbeiterdaten in Ihrem Betrieb (0 bis X Mitarbeiter) verarbeiten, müssen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen. Die Vorlagen hierzu finden Sie in der Rubrik Musterformulare des ZDH.
Auch haben Sie gegenüber Ihren Kunden und Mitarbeitern eine Informationspflicht: sie müssen - am besten auf den Angeboten - über die Datenerhebung und -verarbeitung informieren. Dies ist unabhängig von einer Einwilligung des Kunden für eine weitere Verarbeitung der Daten (beispielsweise für Werbung).
Ihre Mitarbeiter müssen Sie über die Weitergabe Ihrer Daten zum Beispiel an Kunden oder das Finanzamt aufklären. Am Einfachsten lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen und legen es dann in der Personalakte ab.
Internetauftritt
Ihr Internetauftritt muss mit einer Datenschutzerklärung (ähnlich dem Impressum) ergänzt werden. Leider gibt es hierzu keine einheitliche Vorlage.
Auf der Seite der Universität Münster finden Sie einausführliches Beispiel.
What's App & Co.
An dieser Stelle sei auf einenArtikel der Deutschen Handwerks Zeitung verwiesen.
Leitfaden für größere Betriebe
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat für Betriebe einen Leitfaden herausgegeben. Dieser umfasst vor allem Maßnahmen für Betriebe ab 10 Mitarbeitern, die gegebenfalls einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Dieser Leitfaden thematisiert z. B. die für die handwerkliche Praxis wichtigsten Aspekte und Fragen.
Er bietet neben rechtlichen Erklärungen zahlreiche Beispielsfälle, Checklisten und Muster, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Sämtliche Muster stehen auch auf der Seite des ZDH als Word-Dokument zum Download bereit.
FAQ DSGVO: 10 Fragen – 10 Antworten
Datenschutzbeauftragten melden
DerThüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) ist die für Thüringen zuständige Kontrollbehörde. Hier melden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen benennen müssen, wenn mindestens 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung (Computer) personenbezogener Daten beschäftigt werden.
Ebenso müssen Sie auf der Seite des TLfD Datenpannen (z. B. Verlust eines USB-Sticks mit Kundendaten) binnen 72 Stunden melden.
Für Fragen zu datenschutzrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen das TLfD auch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Formulare und Informationsmaterial des TLfDI
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verfügung und unterstüzen Sie!
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an: datenschutz@hwk-erfurt.de