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"Bezeichnung des Handwerks/Gewerbes" ist nur auszufüllen, wenn Sie ein Handwerk / Gewerbe löschen möchten.
Es ist mir bekannt, dass die selbstständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks oder eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe
- ohne Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde (§ 14 und § 148 Ziff. 1 GewO) und
- ohne Eintragung bei der Handwerkskammer (§§ 1, 18 und §§ 117, 118 HwO)
eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Geldbuße geahndet wird.
Die Handwerkskarte / Gewerbekarte verliert mit dem Tag der Betriebsaufgabe Ihre Gültigkeit und ist gemäß § 13 HwO zurückzugeben.
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