Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HandwO

Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HandwO

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Hinweise

Bitte vollständig ausfüllen.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HandwO) in der Bekanntmachung vom 24. 09. 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. 07. 2009 (BGBl. I S. 2091)

Hinweise auf §§ 5a, 6 HandwO und 19 Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. 10. 1991 (GVBI. Nr. 24 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes vom 14. 09. 2001 (GVBI. Nr. 7 S. 248): Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 7a HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausübungsberechtigung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 7 a Abs. 2 HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht.

Weitere Hinweise

Antrag elektronisch ausfüllen
Dem Antrag bitte beifügen:
– beglaubigte Abschrift / Ablichtung beruflicher Qualifikationsnachweise, wie Gesellenprüfungszeugnisse
– Meisterzeugnisse, Ingenieurzeugnisse
– Arbeitsnachweise bisheriger Arbeitsstellen, die mit dem beantragten Handwerk in Verbindung stehen
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Tätigkeitsumfang – unbeschränkt / beschränkt

1. Angaben zur Person

Anrede

2. Angaben zum Betrieb

3. Nachweise der Kenntnisse und Fertigkeiten

3.1 Lückenlose Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten bis zur Antragstellung

3.3 Nach meiner bisherigen Ausbildung und Tätigkeit befähigen mich folgende Fachkenntnisse und Fertigkeiten zum selbstständigen Betreiben des Handwerks, für das ich die Ausübungsberechtigung beantrage (weitergehende Begründung der vorhandenen Sachkunde):

4. Stellungnahme von Innungen oder Berufsvereinigungen

Zu Ihrem Antrag kann eine Berufsvereinigung/Kreishandwerkerschaft/Innung gehört werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Berufsvereinigung selbst zu benennen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Soll die fachlich zuständige Innung oder Berufsvereinigung gehört werden?

Wenn ja, Unterlagen bitte anhängen

ERKLÄRUNG

Sind Sie bereit, sich einer fachlichen Überprüfung im beantragten Handwerk zu stellen (kostenpflichtig)?

Erklärung zur Antragstellung

Ich versichere, dass meine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass die Entscheidung gebührenpflichtig ist und dass ich das beantragte Handwerk erst ausüben darf, wenn ich damit in der Handwerksrolle eingetragen bin.

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