Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO

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Hinweise

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HandwO) in der Bekanntmachung vom 24. 09. 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. 07. 2009 (BGBl. I S. 2091)

Hinweise auf §§ 5a, 6 HandwO und 19 Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. 10. 1991 (GVBI. Nr. 24 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes vom 14. 09. 2001 (GVBI. Nr.7 S. 248): 

Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 8 Abs. 1 HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation und des Ausnahmefalles von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 8 Abs. 3 HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht. Sollten Sie uns zum Zweck der Prüfung Ihres Antrags Gesundheitsdaten i.S.v. Art. 9 DSGVO übermitteln, verarbeiten wir diese ausschließlich zur Bearbeitung und Bescheidung Ihres Antrags. Die Verarbeitung beruht auf Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO i.V.m. § 8 HandwO.

Hinweise:

Bevor Sie den Antrag ausfüllen 

lesen Sie das Merkblatt und machen Sie sich mit dem Inhalt des Antrages vertraut. 
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Handwerk (gemäß Anlage A der HandwO)

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person
Stehen Sie zurzeit in einem Arbeitsverhältnis?
Sind Sie selbstständig?
Befinden Sie sich zurzeit in einer Handwerksmeisterausbildung und wie ist der gegenwärtige Stand?

(Bitte durch geeignete Unterlagen belegen – Zulassungsbescheid, Teilzeugnisse, Fortbildungsvereinbarung)

2. Angaben zum Betrieb

Beabsichtigung:
Rechtsform des Unternehmens

3. Begründung der Antragstellung (Ausnahmefall)

(Es empfiehlt sich, sofern der hier vorgesehene Raum nicht ausreicht, die Gründe auf einem gesonderten Blatt darzustellen)

4. Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten

I. Berufsausbildung:

Lückenlose Aufzählung der beruflichen Tätigkeiten seit Beendigung der Ausbildung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, einschl. Bundeswehr, bis zur Antragstellung: (Bitte belegen Sie die Angaben durch geeignete
Unterlagen, z. B. Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse; weitere Tätigkeiten als Anlage beifügen.)

5. Stellungnahme von Innungen oder Berufsvereinigungen

Zu Ihrem Antrag kann eine Berufsvereinigung/Kreishandwerkerschaft/Innung gehört werden. Sie haben die Möglichkeit, eine
Berufsvereinigung selbst zu benennen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Soll die fachlich zuständige Innung oder Berufsvereinigung gehört werden?

Wenn ja, Unterlagen bitte anhängen

ERKLÄRUNG

Sind Sie bereit, sich einer fachlichen Überprüfung im beantragten Handwerk zu stellen (kostenpflichtig)?

Ich versichere, dass meine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass die Entscheidung gebührenpflichtig ist und dass ich das beantragte Handwerk erst ausüben darf, wenn ich damit in der Handwerksrolle eingetragen bin.

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