Die erneuten Beschränkungen wirken sich unmittelbar auf die Lebensmittelhandwerke, die Zulieferer der Gastronomie und die Veranstaltungsbranche aus. Dazu zählen Bäcker und Metzger, Bierbrauer und Weinküfer sowie Textil- oder Gebäudereiniger, die in der Hotellerie tätig sind.
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Die erneuten Beschränkungen wirken sich unmittelbar auf die Lebensmittelhandwerke, die Zulieferer der Gastronomie und die Veranstaltungsbranche aus. Dazu zählen Bäcker und Metzger, Bierbrauer und Weinküfer sowie Textil- oder Gebäudereiniger, die in der Hotellerie tätig sind.

Teil-Lockdown trifft auch das Handwerk

13. November 2020

Handwerksbetriebe müssen bei Novemberhilfen berücksichtigt werden

Obwohl der Einzelhandel nicht geschlossen werden musste und körpernahe Dienstleister wie Friseure und Kosmetiker im Freistaat weiterhin am Kunden arbeiten dürfen, trifft der Teil-Lockdown im November das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen hart. „Die erneuten Beschränkungen wirken sich unmittelbar auf die Lebensmittelhandwerke und die im Messebau Tätigen aus, haben aber auch Folgen für die Zulieferer der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche. Dazu zählen Bäcker und Metzger, Bierbrauer und Weinküfer sowie Textil- oder Gebäudereiniger, die in der Hotellerie tätig sind“, sagt Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt.

Weil die finanziellen Polster bereits wegen des ersten Lock-Downs im Frühjahr ausgeschöpft seien, bräuchten diese Handwerksbetriebe dringend Unterstützung. Dafür müssten sie in den von der Politik angekündigten Unterstützungshilfen berücksichtigt werden. „Dass der Bund und die Länder die Hilfen im Zuge der Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Aussicht gestellt haben, ist absolut begrüßenswert. Aktuell nehmen die Programme die tatsächliche Betroffenheit der Handwerksbetriebe jedoch nicht in den Blick. Viele fallen durch das Unterstützungsraster“, kritisiert Stefan Lobenstein.

Umsatzauswirkungen gleich behandeln

Als Sprachrohr der Betriebe aus Nord- und Mittelthüringen fordert der Kammerpräsident die Politik dazu auf, Umsatzauswirkungen bei der Unterstützung gleich zu behandeln. Als konkretes Beispiel bringt er Betriebe aus dem Lebensmittelbereich an. Deren überwiegende Mehrheit betreibt neben dem klassischen Thekengeschäft auch Gastronomie, etwa ein Bäcker mit einem angeschlossenen Cafébereich. „Diese Betriebe können ihre jeweiligen Umsatzanteile zwischen dem gastronomischen Bereich und dem Thekenbereich abgrenzen. Vor diesem Hintergrund müssen sie im Rahmen der Gastronomieregelung berücksichtigt werden und eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent auf den gastronomischen Teil geltend machen können“, sagt er.

Darüber hinaus drohen auch mittelbar betroffene Handwerksbetriebe durch das Unterstützungsraster zu fallen. Denn die Novemberhilfe sollen nur solche Betriebe erhalten, die 80 Prozent ihres Umsatzes mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe generieren. Ein Wäschereibetrieb, der 60 Prozent seines Umsatzes mit Hotel- und Gastrowäsche erwirtschaftet und 40 Prozent im Bereich Krankenhauswäsche, könnte – wie bereits bei der Überbrückungshilfe I im Frühjahr – demnach nicht auf die finanzielle Stütze bauen. „Ich befürchte, dass viele dieser Betriebe, die damals durchgehalten haben und an ihre Reserven gegangen sind, es diesmal nicht mehr schaffen. Das wäre ein fatales Signal, da gerade Wäschereibetriebe wichtige Hygienedienstleister zur Pandemiebekämpfung sind“, sagt Stefan Lobenstein.