Information - Der Bundesrat hat Passgesetz beschlossen

Nachdem der Bundesrat vergangenen Freitag dem Passgesetz zugestimmt hat, ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Ziel des Entwurfes war es, Manipulationen eines Passbilds durch „Morphing“ zu erschweren. Inakzeptabel war allerdings die ursprünglichen Pläne, Lichtbilder ausschließlich nur noch durch Passbehörden erstellen zu lassen.

Dank des massiven Einsatzes der gesamten Handwerksorganisation ist es gelungen, den Gesetzentwurf an dieser Stelle bürgerfreundlicher auszugestalten. Bürgerinnen und Bürger haben bei der Lichtbilderstellung nun die Wahl. Sie können das Lichtbild auch durch einen Dienstleister der Privatwirtschaft - einen Fotografen - erstellen lassen, der allerdings sicherstellen muss, dass eine elektronische, medienbruchfreie Übermittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an den Passhersteller auf sicherem Weg erfolgt. Die technischen Einzelheiten hierzu sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes im Verordnungswege geregelt werden.

 

Quelle: DHKT, 03.12.2020