Was Betriebe jetzt wissen müssen, um Greenwashing zu vermeiden

Neue Richtlinie schärft die Regeln zu Umweltaussagen

Wer mit Begriffen wie „klimafreundlich“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ wirbt, muss künftig genauer hinschauen. Ab dem 27. September 2026 gelten EU-weit neue Vorgaben gegen irreführende Umweltaussagen. Auch Handwerksbetriebe sind davon betroffen, wenn sie entsprechende Aussagen beispielsweise in Angeboten, auf Flyern, ihrer Website oder anderen Werbemitteln verwenden.

Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) soll Verbraucher besser vor Greenwashing schützen. In Deutschland werden die Vorgaben über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Für Betriebe bedeutet das: Umweltaussagen müssen belegbar und nachvollziehbar sein. Wer jetzt also prüft, welche Aussagen im eigenen Betrieb verwendet werden und wie sie belegt werden können, schafft eine gute Grundlage für eine rechtssichere Kommunikation.

Werbung rechtzeitig überprüfen

Das betrifft zahlreiche typische Formulierungen im Handwerk. Wer beispielsweise eine Wärmepumpe als „klimafreundlich“, Möbel als „nachhaltig“ oder Farben als „umweltfreundlich“ bewirbt, sollte die Aussage mit entsprechenden Nachweisen untermauern können. Anerkannte Umweltzeichen wie der Blaue Engel können dabei eine Orientierung bieten. Entscheidend ist, dass Aussagen nicht pauschal oder irreführend sind und die erforderlichen Informationen beziehungsweise Nachweise in der Kommunikation berücksichtigt werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist deshalb darauf hin, dass Betriebe ihre Werbung rechtzeitig überprüfen sollten. Sinnvoll ist es, sämtliche Umweltaussagen in der Außendarstellung systematisch zu erfassen und die dazugehörigen Nachweise zu dokumentieren. Auch bestehende Texte in Broschüren, auf Flyern und auf Websites sollten dabei unter die Lupe genommen werden.

Gefragte Nachhaltigkeitsleistungen

Die neuen Anforderungen sollten allerdings nicht dazu führen, dass Betriebe ihre tatsächlichen Nachhaltigkeitsleistungen verschweigen. Ein solcher Verzicht auf die Kommunikation eigener Umweltleistungen – auch „Greenhushing“ genannt – kann ebenfalls zum Nachteil werden. Gerade für Handwerksbetriebe können Investitionen in Energieeffizienz, ressourcenschonende Verfahren oder nachhaltige Materialien ein wichtiges Argument im Wettbewerb um Kunden und Fachkräfte sein.

Benjamin Eichert

Berater für Innovation und Technologie

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