
Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmenwebseiten
Am 29. Juni 2025 traten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Kraft. Unternehmen sind hiermit verpflichtet ihre Firmenwebseite barrierefrei zu gestalten, sofern dort folgende Funktionen angeboten werden:
- Online-Shops, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte kaufen können und /oder
- Online-Buchung von Handwerksdienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.
Kleinstunternehmen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. (Definition Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und den, zum Download zur verfügung gestellten Infoblättern (siehe weiter unten).
Die Technologie-Transfer-Stelle der Handwerkskammer Erfurt informiert Sie auch gern, im Rahmen einer Websitecheck-Beratung, zu diesem Thema.