Rechtliche Hinweise zur Gewährleistungshaftung nach Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf

Handwerksbetriebe, die Werkleistungen erbringen oder Waren verkaufen, können mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden, wenn Mängel am Werk oder an den Waren auftreten. Wird ein Handwerksbetrieb aufgegeben, während Gewährleistungsfristen noch laufen, stellt sich die Frage, ob die Gewährleistungshaftung nach der Betriebsaufgabe weiter besteht. Im Fall der Veräußerung eines Handwerksbetriebs und der Fortführung durch den Erwerber spielt die Art des Unternehmensverkaufs eine wesentliche Rolle für das Schicksal von Gewährleistungsansprüchen.

Das neue ZDH-Praxis Recht „Haftung für Gewährleistungsansprüche nach Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf“ bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.

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Quelle: ZDH, Juni 2025