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Neuerung bei Sicherheitsbeauftragten

Ende März 2026 hat der Bundestag eine Entlastung bei den Pflichten zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beschlossen.

Was ändert sich?

Bisher mussten Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Mit der Neuregelung verschiebt sich diese Grenze auf mehr als 50 Beschäftigte. Somit fällt für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern diese Pflicht weg.

Ausnahmen beachten!

Nicht alle Betriebe profitieren von dieser Änderung. Betriebe, bei denen die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten ergibt (z.B. in der Bauwirtschaft), sind von dieser Neuregelung ausgenommen und bleiben weiterhin zur Bestellung verpflichtet.

Weitere Details finden Sie hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/sicherheitsbeauftragte-erst-ab-50-beschaeftigten-ausnahmen-fuer-bau-377011/ 



Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/sicherheitsbeauftragte-erst-ab-50-beschaeftigten-ausnahmen-fuer-bau-377011/