Meldepflicht für Kassensysteme bis 31. Juli 2025

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Meldepflicht für Kassensysteme bis 31. Juli 2025

Bis zum 31. Juli 2025 haben Unternehmen Zeit Ihre Kassensysteme beim Finanzamt zu melden.

Wird in einem Handwerksbetrieb eine elektronische Kasse eingesetzt, erwartet das Finanzamt bis zum 31. Juli 2025 eine Mitteilung über das eingesetzte Kassensystem. Dies ist zwingend in elektronischer Form über das ELSTER-Portal nötig und erfordert gewisse Vorbereitungen. Viele Unternehmer unterschätzen den Aufwand.

Was Sie wissen und beachten müssen, finden Sie unter: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/kassensystem-meldung-ans-finanzamt-in-drei-schritten-364505/

Wird nicht fristgemäß gemeldet, darf das Finanzamt, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder einer unangekündigten Kassen-Nachschau, das Kassensystem prüfen. Bei Fragen sollten sich Unternehmen an Ihren Steuerberater oder an das zuständige Finanzamt wenden.



Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de