Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
am 1. Juli 2025 ist die dritte Runde im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) gestartet und läuft voraussichtlich bis 31. August 2025
Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Ziel ist es, einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige und Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen (Contracting-Nehmer) ergreifen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen. Eine Voraussetzung ist, dass die Amortisationszeit der Vorhaben ohne Förderung mindestens vier Jahre beträgt.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen
- für Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen
- zur Nutzung von Prozessabwärme
- zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
- zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- im Bereich Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
- die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird
- zur Nutzung sowie zur Erzeugung von erneuerbarem / CO2-armem Wasserstoff
Wie werden die Vorhaben finanziert?
Vorhaben können mit bis zu 20 Millionen Euro gefördert werden. Eine minimale Zuwendungshöhe gibt es nicht. Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, bei welcher sich die Förderung nach einem bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Kosten („Förderquote“) richtet.
Die Festlegung der Förderquote sowie die Ermittlung der vorhabenspezifischen maximalen Zuwendungshöhe erfolgt im „Einsparkonzept“. Es gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Damit wird eine maximale Obergrenze der Förderquote festgelegt, Jeder Antragsteller kann bis zu dieser Obergrenze selbst entscheiden, welche Förderquote er – unter wettbewerblichen Gesichtspunkten – für sein Effizienzprojekt beantragt. Bei der Wahl der Förderquote ist zu bedenken: Je kleiner das Verhältnis von Zuwendungshöhe zu THG-Einsparung (Fördereffizienz), desto besser stehen die Chancen, im Förderwettbewerb erfolgreich zu sein.
Wie funktioniert die Einreichung?
Die Skizzen für die geplanten Energie- und Ressourceneffizienzprojekte können kontinuierlich mit der Skizzenvorlage zur Vorabprüfung im Förderwettbewerb beim Projektträger VDI/VDE-IT unter der Mail-Adresse weneff-assistenz@vdivde-it.de eingereicht werden. Einen Antrag mit den geplanten Effizienzmaßnahmen kann man jedoch erst nach dem Erhalt einer positiven Skizzenbewertung bis zum 31. August 2025 für die aktuell geöffnete dritte Wettbewerbsrunde stellen.
Das Antragsverfahren wird detailliert im Merkblatt beschrieben. Zudem gibt es einen Schnellcheck, der ebenfalls hilfreich sein dürfte.
Ansprechpartner: