Aufhebung der Verlinkungspflicht auf EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Sofern Handwerksbetriebe Online-Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern schließen, muss bisher gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) auf der Unternehmenswebseite ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angegeben werden. Aufgrund geringer Nutzerzahlen wird die ODR-Verordnung gemäß der EU-Verordnung Nr. 2024/3228 am 20. Juli 2025 aufgehoben und die OS-Plattform ab diesem Tag eingestellt. Bisher von der Verpflichtung betroffene Handwerksbetriebe müssen die Verlinkung ab diesem Tag nicht mehr angeben und sollten diese am 20. Juli 2025 von der Webseite entfernen, da ansonsten das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen besteht. Bis zu diesem Tag muss die Verlinkung bestehen bleiben. Die weiteren Informationspflichten gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind nicht von der Aufhebung betroffen und bestehen weiterhin.
Sofern Handwerksbetriebe in der Vergangenheit wegen fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt wurden und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ist zu empfehlen, gegenüber dem Empfänger der Unterlassungserklärung schriftlich zu erklären, dass die Bindung an die Erklärung aufgrund der neuen Rechtslage ab 20. Juli 2025 entfällt und diese hilfsweise gekündigt wird. Anderenfalls wirkt die Unterlassungserklärung als freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Empfänger auch nach Aufhebung der gesetzlichen Pflicht weiter.
Quelle: ZDH e. V., Juni 2025