Vergebene Aufträge der Handwerkskammer Erfurt
Liefer- und Dienstleistungen
Gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist nach Auftragserteilung bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 30 Abs. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über den vergebenen Auftrag für drei Monate zu informieren. Die Information enthält folgende Angaben:
- Namen des beauftragten Unternehmens,
- Verfahrensart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Vergabe-Nr. | Maßnahme | Leistung | Zeitraum | Beauftragtes Unternehmen | Veröffentlichung | Verfahrensart |
Bauleistungen
Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 ist nach Auftragserteilung bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und Freihändigen Vergaben gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die vergebenen Aufträge für sechs Monate zu informieren. Die Information enthält folgende Angaben:
- gewähltes Vergabeverfahren,
- Auftragsgegenstand,
- Ort der Ausführung,
- Name des beauftragten Unternehmens.
Maßnahme | Leistung | Ort | Beauftragtes Unternehmen | Veröffentlichung | Verfahrensart |