Sonntagsverkauf von Bäcker-&Konditorwaren

Slider-Element

Foto: Babara Neumann
Foto: Babara Neumann

Thüringer Bäckern und Konditoren drohen Bußgelder wegen SonntagsverkaufsverbotsSonntagsverkauf von Bäcker-&Konditorwaren

In vielen Städten und Gemeinden Thüringens gehört der Sonntagsverkauf von Brot, Brötchen und Kuchen zur festen Umsatzquelle von Bäckern und Konditoren. Dieses Privileg zum Sonntagsverkauf von Bäcker- und Konditorwaren gilt laut neuem Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 01.01.2012 allerdings nur für fünf zusammenhängende Stunden (§9 ThürLadÖffG). Danach dürfen Backwaren nur noch an Gäste verkauft werden, die diese auch im Laden oder Café verzehren.

Wurde das Thüringer Ladenöffnungsgesetz und der limitierte Sonntagsverkauf bisher großzügig ausgelegt, gehen nun viele Städte und Gemeinden in die Offensive und drohen Bäckern und Konditoren mit Testkäufern und saftigen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro falls das Fünf-Stunden-Verkaufsgebot überschritten wird. Der Druck zur Kontrolle und Durchsetzung des Ladenöffnungsgesetzes kommt hierbei von ganz oben und zwar vom Thüringer Landesverwaltungsamt.

Da die Einnahmen der Bußgelder den klammen Kassen der jeweiligen Städte und Gemeinde zu Gute kommen, rechnet die Handwerkskammer Erfurt mit zunehmenden Kontrollen und einer steigenden Anzahl von Bußgeldverfahren. Um Bußgelder zu verhindern sollten Thüringer Bäcker und Konditoren daher in den nächsten Wochen und Monaten auf die Einhaltung des Fünf-Stunden-Verkaufsgebots achten.

Für nähere Informationen zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz und was bei einem Bußgeldverfahren zu beachten ist, steht Ihnen die Abteilung Recht und Organisation der Handwerkskammer Erfurt unter der 0361 / 67 07 - 223 oder - 355 zur Verfügung.

Artikel in der Thüringer Allgemeinen

Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG)