Maßnahmenpaket auf den Weg bringen - Handwerksbetriebe brauchen in Corona-Krise finanzielle Entlastungen

Erfurt, 6. Mai 2020

Stornierte Aufträge, fehlendes Personal, geschlossene Betriebe: Die Corona-Krise beutelt die Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen. Der Umsatz ist stark, mitunter um 100 Prozent eingebrochen, was in den Kassen und auf den Konten der Inhaber deutlich zu spüren ist und sich auch negativ auf das Jahresgeschäft auswirken wird. „Die Soforthilfe des Landes und Bundes ist ein wichtiges Instrument, reicht allein aber nicht aus, um Engpässe in der Liquidität und damit Beeinträchtigungen im Betriebsablauf zu überbrücken. Auch Kurzarbeitergeld kann keine Dauerlösung sein“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein. Damit die Unternehmer die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise schultern können und nicht vor dem Aus stehen, regt die Handwerkskammer Erfurt ein umfangreiches Maßnahmenpaket an, das schnell bei den Handwerkern vor Ort ankommen muss.

Um Betrieben Handlungsspielräume und eine gewisse Stabilisierung in der angespannten Lage zu ermöglichen, müsse das oberste Ziel des Maßnahmenpakets sein, das Eigenkapital zu stärken. Unternehmen, die im vergangenen Jahr erfolgreich waren und damit großen Anteil an der Stabilität der Thüringer Wirtschaft trugen, sollen steuerlich entlastet werden. „Sie müssen zahlungsfähig bleiben und ihre Tätigkeiten rasch wieder hochfahren. Die Mittel, die durch die Entlastung gewonnen werden, können direkt eingesetzt werden, um die Krise zu bewältigen“, so Stefan Lobenstein. Er appelliert an die Gesetzgeber, eine Möglichkeit zu schaffen, einen gewinnwirksamen Passivposten bilden zu können, der das Steuerergebnis im Jahr 2019 mindert. Damit wäre es möglich, die Steuerzahllast des Jahres 2019 zu reduzieren bzw. eine Erstattung der Vorauszahlungen zu erhalten.

Neben der bereits möglichen Stundung der Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer müsse auch eine Regelung für die Lohnsteuer geschaffen werden. „Wir schlagen zudem vor, dass die Betriebe ab dem zweiten Quartal des Jahres die Ist-Besteuerung anwenden können. Anders als bei der Soll-Besteuerung müssen sie dann nur die Umsatzsteuer abführen, die sie bereits erhalten haben und nicht in Vorleistung gehen“, erklärt der Kammerpräsident. Darüber hinaus sollen Betriebe laut der Handwerkskammer Erfurt die Möglichkeit erhalten, die aktuell entstehenden Verluste unmittelbar mit den Ergebnissen aus 2018 und 2019 zu verrechnen.

Zusätzlich regt die Organisation, die sich als Sprachrohr für die Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen versteht, die Verschiebung der steuerlichen Fristen an. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung sollte die Abgabefrist um einen Monat, für Fälle aus dem Kalenderjahr 2019 bundesweit bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden. „Die Steuerberater sind aktuell so gefragt wie lange nicht und arbeiten unter enormen Zeitdruck. Eine Fristverlängerung würde Last von den Schultern aller Beteiligter nehmen“, betont Stefan Lobenstein.

Neben steuerlichen Entlastungen müsse derzeit dringend auf zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastungen verzichtet werden. „Für die elektronische Nachrüstung von Kassen und andere Hürden ist jetzt keine Zeit“, sagt Lobenstein.