Aktuelles Urteil gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbHMahnungen wettbewerbswidrig

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 21. Dezember 2012 hat das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH untersagt, im Nachgang zur Versendung von Angebotsformularen die Adressaten, die die Formulare unterzeichnet hatten, mit Folgeschreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung aufzufordern.

Wie der DSW mitteilt, wurden betroffene Unternehmer im Anschluss an die Versendung von Angebotsformularen für Eintragungen in eine Gewerbedatenbank durch die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, nach Unterzeichnung der Formulare nicht nur mit Rechnungen überzogen, sondern auch durch weitere Mahntätigkeit in massiver Weise zur Zahlung aufgefordert. Teilweise seien in diesem Zusammenhang Inkassounternehmen und Rechtsanwälte eingeschaltet gewesen. Der DSW hatte Klage wegen Irreführung eingereicht.

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Auffassung des DSW: Der Versuch, durch Rechnungsübersendungen, Mahnungen und Inkassoschreiben, so gewonnene „Kunden“ zu Zahlungen zu bewegen, stelle eine geschäftlich unlautere Handlung dar. Es konstatiert ein systematisches Vorgehen der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, indem ihr Geschäftsmodell darauf abziele, aus der Täuschung gewonnene Unterschriften dazu zu verwenden, nicht bestehende Forderungen einzutreiben. Die Kammer nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Terminus „Vertragsfalle“. Die Mahntätigkeit stelle eine systematische Fortsetzung des früheren Verhaltens, also der Formularaussendung, dar. Durch die Androhung erheblicher Nachteile für den Fall der Weigerung würden Geschäftsleute durch Ausübung von Druck davon abgehalten, ihre Rechte im Hinblick auf das mindestens anfechtbare Zustandekommen eines Vertrages durchzusetzen.

Rechtliche Beratung erhalten Handwerker bei ihrer Handwerkskammer Erfurt. Assesorin Petra Heidkamp rät betroffenen Handwerkern, sich umgehend an die Handwerkskammer oder direkt an den Schutzverband zu wenden.

Die Rechtsberatung der Handwerkskammer ist unter Tel. 0361/6707-355, E-Mail: recht@hwk-erfurt.de, zu erreichen.