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Energie: Beantragung der Soforthilfe Dezember 2022

07. Dezember 2022

Betriebe mit einem Jahresgasverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh, die die registrierende Lastgangmessung nutzen, müssen ihrem Lieferanten bis Ende Dezember 2022 eine Mitteilung in Textform zukommen lassen, dass sie die Voraussetzungen zur Einmalentlastung im Dezember 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erfüllen. Für Bildungszentren gibt es eine Sonderregelung, die jedoch nicht von den Meldepflichten entbindet.

Diesbezüglich wird auf die „ZDH-FAQ-Liste Einmalzahlung Dezember Stand 15.11.2022“ verwiesen (siehe Downloads).

Weitere Informationen des ZDH: Entlastungen für das Handwerk

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