Solarstrom für Elektroautos KfW 442BMDV fördert Kombi-Paket aus Ladestation, PV-Anlage und Speicher

Fördermittel 2023 sind bereits ausgeschöpft. Förderung in 2024 wieder verfügbar!

Das von Bundesminister Dr. Volker Wissing angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023.



Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstrom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen




Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Ihr Elektroauto mit selbst­erzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufgeladen werden kann.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage




Wie viel wird gefördert?

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Quelle: KfW

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