Berufsausbildung
Ausbildungs- und Bildungsberatung
Unsere Bildungsberater unterstützen Auszubildende, Ausbildungsbetriebe aber auch Eltern und Lehrer bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung.
Sie wissen Bescheid über Themen wie Ausbildungsordnung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsinhalte, Prüfungsanforderungen, Blockunterricht, Gesellenprüfung, Teilzeitausbildung, Zwischenprüfung, Abschlussprüfungsordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsmittel, Ausbildungsvertrag, Probezeit, Abmahnung, Kündigung, Krankheiten und, und, und...
Details über die Berufe können Sie nicht nur durch die Bildungsberater erfahren, sondern auch hier:
BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Berufe.TV der Bundesagentur für Arbeit
Unsere Bildungsberater/-innen
Sprechtag: Montag, Dienstag
Berufe: Kraftfahrzeug-Handwerk, Fahrzeuglackierer, Automobilkaufleute, Land- und Baumaschinenmechatroniker, Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe, Orthopädietechnik-Mechaniker & -schuhmacher
Sprechtag: Dienstag, Donnerstag
Berufe: Metallhandwerk, Elektrohandwerk, SHK-Berufe, Augenoptiker- & Hörakustikerhandwerk & Inklusionsberatung
Sprechtag: Dienstag, Mittwoch
Berufe: Bau- und Ausbaugewerbe, Zahntechnik, Bestatter, Friseur- und Kosmetikhandwerk
Bildungsberaterin
Tel. 0361 / 67 07 - 5210
Sprechtag: Dienstag, Freitag
Berufe: Nahrungsmittelgewerbe, Holzgewerbe, Maler und Lackierer, kaufmännische Berufe
Leitfaden für Betriebe
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Online-Werkzeugkoffer des ZDH
Was macht einen attraktiven Ausbildungsbetrieb im Handwerk aus? Worauf kommt es den Jugendlichen an?
Erfolgsfaktoren und vielfältige Tipps zum Ausbildungsmarketing finden die Betriebe im Online-Werkzeugkoffer des ZDH.
Lehrlingsrolle
Nach der Handwerksordnung hat die Handwerkskammer ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen (Lehrlingsrolle). Zu den zentralen Aufgaben gehört neben der Eintragung der Lehrverhältnisse, die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Eintragung der anerkannten Ausbildungsberufe. Darüber hinaus steht die Lehrlingsrolle allen Ausbildungsbetrieben für inhaltliche Klärungen und Beratung im Rahmen des Abschlusses eines Ausbildungsvertrages/Umschulungsvertrages/Antrag auf Verlängerung und Verkürzung zur Verfügung.
Ohne Eintragung ist eine Zulassung zur Zwischen- und Gesellenprüfung nicht möglich (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 HwO).
Weitere Beratungsleistungen der Lehrlingsrolle
- genaue Berufsbezeichnung
- Ausbildungsdauer
- Dauer der Probezeit
- Vergütung
- wöchentliche Arbeitszeit
- Urlaub
- Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten
Wichtige Dokumente
Ansprechpartnerin
Berufsausbildungsvertrag Online
Der schnelle Weg zum Berufsausbildungsvertrag
Sie füllen den Berufsausbildungsvertrag online aus, drucken die Vertragsexemplare aus und reichen Sie nach Unterzeichnung zur Registrierung ein. Zugangsvoraussetzung ist Ihre Betriebsnummer bei der Handwerkskammer Erfurt. Diese finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte. Die Nummer nicht zur Hand? Dann fragen Sie einfach bei unserer Handwerks- oder Lehrlingsrolle nach.
Die Vorteile des Berusausbildungsvertrages Online
- sofort verfügbar
- keine Programminstallation, Betriebssystem unabhängig
- Prüfkriterien für wichtige Angaben hinterlegt
Zum Berufsausbildungsvertrag Online
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Hinweise zur Vertragserstellung
NEU! Einwilligungserklärung
Beachten Sie die neue Anlage zum Berufsausbildungsvertrag zur Einwilligung der Datenübermittlung von Auszubildenden.
Urlaub
Nutzen Sie unsere Übersicht zum gesetzlichen Mindesturlaub.
sowie die Regelung zur Urlaubsgestaltung - Urlaub im Auslehrjahr nach dem 30.06.
Ausbildungsvergütung
Informationen zur aktuellen Vergütung erhalten Sie beim Thüringer Tarifergister, der Innung oder der Lehrlingsrolle.
Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit
Beachten Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Lehrzeitverkürzung
Hier sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen.
Ausbilder
Für neu benannte Ausbilder fügen Sie bitte die Nachweise der Ausbildungsberechtigung bei.
Sollten Sie weitere Fragen zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages haben, wenden Sie sich bitte an unsere Lehrlingsrolle.
Leistungswettbewerb im Handwerk
PLW (Profis leisten was) – Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks findet jährlich in über 130 Gewerken und in bis zu vier aufeinander aufbauenden Stufen (Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene) statt.
Jedes Jahr aufs Neue kämpfen Absolventinnen und Absolventen einer handwerklichen Berufsausbildung um den Bundessieg in ihrem Gewerk. Viele müssen sich dabei auf mehreren Wettbewerbsstufen gegen die Konkurrenz behaupten: von der Innungs- über die Kammer- und Landesebene bis hin zum Bundeswettbewerb der Landessiegerinnen und Landessieger. Jährlich im Dezember werden über 130 Bundessiegerinnen und Bundessieger vom ZDH feierlich geehrt. Die Schirmherrschaft über den Leistungswettbewerb hat seit 1951 der jeweils amtierende Bundespräsident.
Die Teilnahme lohnt sich!
Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die auf überregionaler Ebene überzeugen, können sich bei der jeweiligen Handwerkskammer für ein Weiterbildungsstipendium der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)" bewerben. Mit bis zu 8.100 Euro fördert das Stipendium fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Handwerksmeister, bis zu drei Jahre.
Teilnehmen können alle Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die die Gesellenprüfung im Zeitraum vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres erfolgreich abgelegt haben.
Darüber hinaus dürfen sie zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. In Ausnahmefällen kann man bis 28. Lebensjahr am Wettbewerb teilnehmen. Für die Zulassung ist die Handwerkskammer zuständig, bei der der Berufsausbildungsvertrag in der Lehrlingsrolle erfasst ist.
Die Ziele des Wettbewerbs
- Vorteile der betriebliche Ausbildung bewerben
- Achtung vor der handwerklichen Arbeit stärken
- berufliche Entwicklung begabter Lehrlinge fördern
- Ausbildungsleistung des Handwerks öffentlich würdigen
Weitere Informationen zum Wettbewerb
Neugierig geworden? Dann melden Sie sich bei uns!
Ansprechpartnerin
Sekretariat Berufliche Bildung
Tel. 0361 / 67 07 - 5101
Fax 0361 / 67 07 - 200
Hervorragende ausbildende Betriebe werden jährlich von der Handwerkskammer Erfurt mit dem AusbildungsAward ausgezeichnet. Dazu nominieren die regionalen Agenturen für Arbeit, die Kreishandwerkerschaften des Kammerbezirks und die Bildungsberater der Handwerkskammer Unternehmen, die sich besonders für die Ausbildung engagieren. Eine Jury ermittelt dann die Preisträger.
Ziele der Initiative
- öffentliche Würdigung der Ausbildungsleistung des Handwerks
- Beitrag zur Erhöhung der Ausbildungsqualität
- Unterstützung bei der Nachwuchsgewinnung und -sicherung
Die feierliche Auszeichnung findet jeweils im Herbst im Berufsbildungszentrum statt. Schirmherr der Veranstaltung ist der Leiter der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay Senius.